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Bald mehr fürs Geld: Ab 1. Januar 2016 gelten für Dachdecker höhere Mindestlöhne: bundeseinheitlich 12,05 Euro. Foto: DDH

Markt 2015-12-07T00:00:00Z Mindestlohn steigt

Ab 1. Januar 2016 gelten für Dachdecker höhere Mindestlöhne: bundeseinheitlich 12,05 Euro. Ab Januar 2017 steigen sie auf 12,25 Euro. Das Kabinett hat die Mindestlohnverordnung für die Branche gebilligt.


Der Mindestlohn gilt auch für Dachdecker, die in Betrieben anderer Baubranchen arbeiten, sofern dort kein anderer Tarifvertrag gilt. Sie werden erstmals in den Geltungsbereich des Dachdecker-Tarifmindestlohnes und der Mindestlohnverordnung einbezogen.

Der Mindestlohn gilt ebenfalls für Beschäftigte, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland entsendet werden.

Der Mindeststundenlohn in Euro für Dachdecker beträgt:

  • 12,05 Euroab 01.01.2016 bis 31.12.2016:

  • ab 01.01.2017 bis 31.12.2017: 12,25 Euro

Damit liegt der Mindestlohn für Dachdecker über dem seit 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Zeitstunde. Die siebte Mindestlohnverordnung für das Dachdeckerhandwerk läuft zum 31. Dezember 2015 aus. Bis dahin beträgt der Mindeststundenlohn 11,85 Euro.

In 18 Branchen verbindliche Mindestlöhne

In Deutschland gilt seit 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Mindestlöhne unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns sind bis längstens 31. Dezember 2016 erlaubt.

Aktuell gelten in 18 Branchen allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Die Bundesregierung hat sie gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder Tarifvertragsgesetz für diese Branchen für verbindlich erklärt. So kann der individuellen Situation der jeweiligen Branchen Rechnung getragen werden. Die meisten Branchenmindestlöhne liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Zusatzleistungen im Dachdeckerhandwerk
Neben dem Saison-Kurzarbeitergeld, das Entlassungen in den Wintermonaten vermeiden soll, ergänzt eine betriebliche Altersversorgung der Zusatzversorgungskasse im Dachdeckerhandwerk die gesetzliche Rente. Finanziert wird dies durch Umwandlung eines Teils des tariflichen 13. Monatseinkommens. Weiterhin werden ausbildenden Betrieben die Kosten für den Besuch der überbetrieblichen Ausbildungsstätten erstattet. Zusätzlicher Bonus: Bei Übernahme eines Auszubildenden für mindestens zwölf Monate wird von der Lohnausgleichskasse ein kompletter Monatslohn gezahlt. Informationen rund um das Dachdeckerhandwerk sind im Internet abrufbar unter:

zuletzt editiert am 11. Dezember 2020