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Traufblech, Einlaufblech, Tropfblech wann muss es eingebaut werden?

Bislang waren die Anforderungen im Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen klar beschrieben: "Bei Unterspannungen sind Unterspannbahnen an der Traufe auf ein Traufblech zu führen", oder "Bei Unterspannungen ist die Verwendung von Traufblechen erforderlich".

Unglücklich formuliert war der Satz (2) im Abschnitt 4.2 Traufe: "An der Traufe können Unterdach und Unterdeckung mit einem Traufblech ausgebildet als Rinneneinlauf- oder Tropfblech enden". Der Begriff "können" verführte zu der Interpretation: "kann ich machen, muss ich aber nicht". Diese Aussage ist falsch. Das Merkblatt hat im Abschnitt 4.2 in den Sätzen (3), (4), (5), (6), (8) die Anordnung eines Traufblechs undbedingt gefordert. Lediglich im Satz (7) konnte die Traufe in einzelnen Fällen mit geeigneten Unterdeckplatten frei tropfend ausgebildet werden.

Die Passagen wurde wie folgt geändert und in einem Abschnitt zusammengefasst: 4.2 Traufe (2) "Die Verwendung von Traufblechen oder anderen geeigneten Zubehörteilen zur Wasserableitung ist erforderlich". (3) Die Traufbleche können als Rinneneinlauf- oder Tropfblech ausgebildet sein".

Nunmehr ist also klar beschrieben, dass bei allen Ausführungen Traufbleche oder andere Zubehörteile verwendet werden müssen.

Aber: im Satz (5) wird ausgeführt: "Bei Unterdächern kann die Abdichtung die Funktion eines Traufblechs z. B. bei Verwendung eines Stützbleches übernehmen. In diesen Fällen muss die Bahn UV-beständig oder geschützt sein".

Ganz klar wird hier gesagt, dass das ausschließlich bei Unterdächern, also den regensicheren und/oder wasserdichten Unterdächern, möglich ist. Und das geht auch nur deshalb, weil die bei Unterdächern zu verwendenden Bahnen für sich eigentlich schon UV-beständig sind, da es Bahnen sind, die üblicherweise bei Abdichtungen Verwendung finden. Auch wenn es die Hersteller von Unterspann- oder Unterdeckbahnen nicht gerne hören, aber Bahnen, die einen geringen Wasserdampfdiffusionswiderstand (sd-Wert) aufweisen, wie es bei Unterdeckungen heutzutage üblich ist, sind als Bahnen für regensichere oder wasserdichte Unterdächer nicht geeignet, was sich auch in den neuen Produktdatenblättern widerspiegelt. Das ergibt sich schon alleine aus der Angabe der Freibewitterungszeit. Diese Bahnen sind in der Regel nicht dauerhaft UV-beständig. Dadurch wird sehr deutlich, dass die Unart, derartige Bahnen zur Entwässerung in die Dachrinne zu führen der Fachregel eindeutig widerspricht und juristisch einen Mangel darstellt.

Aber auch aus technischer Sicht ist eine derartige Ausführung fehlerhaft. Viele der verwendeten Unterdeckbahnen weisen an einer Seite der Bahn Vliese auf. Die Erfahrung zeigt, dass diese Vliese Wasser saugend sind. Das führt in sehr vielen Fällen dazu, dass Wasser aus den Dachrinnen bis zu 50 cm in dem Vlies hochgezogen wird. Bedingt durch den Umstand, dass sich die Feuchtigkeit in den Vliesen sehr lange hält, werden z. B. Trauf- oder Keilbohlen schnell und nachhaltig zerstört. Gleichzeitig sind Abtropferscheinungen beobachtet worden. Dadurch konnte Wasser in das Außenmauerwerk von Gebäuden gelangen und dort zu teilweise erheblichen Schäden führen.

Die Neuregelung schafft hier in einem Satz sehr viel mehr Klarheit. Traufbleche sind grundsätzlich einzubauen. Alternativ kann von den Herstellern vergleichbares Zubehör verwendet werden. Handelsübliche Unterspann- oder Unterdeckbahnen dürfen daher nicht bis in die Dachrinne geführt werden.

Aus Sicht des Autoren eine vernünftige Regelung.


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Kommentare:

von Tester

Dies ist ein Test

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