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Verordnungen beachten
Gebrauchte Dämmstoffie aus XPS, die gemäß Chemikalienrecht nicht kennzeichnungspflichtig und frei von schädlichen Verunreinigungen sind, können im Regelfall gemäß der EU-Ratentscheidung 2000/532/EG (europäischer Abfallkatalog) oder in Deutschland gemäß Abfallverzeichnis wie folgt klassifiziert werden:
-170604 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 170601 und 170603 fällt
-170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 170901, 170902 und 170903 fallen
-Dämmstoffe, die zum Beispiel im Rahmen der Demontage, durch einen Brand oder sonstige Einwirkung mit gefährlichen Stoffen verunreinigt wurden, müssen unter Umständen anders eingestuft werden. Es kann sich dann um "gefährliche Abfälle" handeln.
Bei vielen Anwendungen kann XPS bei Rückbau auch nach langen Einbauzeiten unbeschädigt ausgebaut und als Baustoff wieder verwendet werden, zum Beispiel für:
-zusätzliche Dämmung von Flachdächern
-Schutz und Dämmung erdberührter Bauwerksteile
-Schutz von Stoffschichten vor mechanischen und thermischen Beanspruchungen.
Gebrauchtes XPS, das nicht wiederverwendbar ist, kann stofflich oder energetisch verwertet oder außerhalb Deutschlands gegebenenfalls deponiert werden. In Deutschland sind die Anforderungen der Gewerbeabfall-Verordnung mit Getrennthaltungs- oder Sortierpflichten sowie der Verpflichtung zur anschließenden energetischen oder stofflichen Verwertung sowie jeweilige lokale Entsorgungsbestimmungen (kommunale Satzungen) zu beachten.
XPS-Dämmstoffe können in geeigneten Abfallverbrennungsanlagen, zum Beispiel für die oben genannten Abfallverzeichnisnummern genehmigten Hausmüllverbrennungsanlagen, energetisch verwertet werden, Der Verwertung in solchen Anlagen ist Vorrang vor einer Deponierung zu geben. XPS-Dämmstoffe können außerhalb Deutschlands auf geeigneten Deponien, die für die obengenannten Abfallverzeichnisnummern eine Zulassung haben, entsorgt werden. Quelle und weitere Infos: www.fpx-daemmstoffe.de
