Recht & Steuern
Absicherung im Schadensfall
Dienstleistern mit beratender, vermittelnder oder verwaltender Tätigkeit kommt ein Fehler womöglich teuer zu stehen. Denn bereits ein kleines Versehen kann unter Umständen einen immensen finanziellen Schaden für den Auftraggeber bedeuten. Doch wer kommt dafür auf? Wie die Haftung bei Beratungsgesprächen geregelt ist, weiß Michael Staschik, Experte von der Nürnberger Versicherung. Außerdem erklärt er, welche Versicherung im Ernstfall einspringt.