
Recht: Dem Dachdecker kann nur dringend empfohlen werden, bereits während der ersten Beratungsgespräche darauf hinzuweisen, dass er nicht bereit ist, alleine ein unübersehbares Haftungsrisiko einzugehen. Er sollte zur eigenen Sicherheit zusätzlich den jeweiligen Hersteller der einzelnen Komponenten als Vertragspartner gewinnen.
Dieser Mitarbeiter sollte während der Ausführungen zumindest stichprobenartig anwesend sein und die fertige Leistung unter dem Aspekt der fachgerechten handwerklich erbrachten Erfüllung abnehmen.
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Letzte Aktualisierung: 02.11.2017