Kommt die neue Zusatzqualifikation für Dachdecker? Artur Wierschem, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des ZVDH, sprach mit DDH über das Für und Wider eines möglichen "Bauführers". Deutlich wird: Der Verband will die Basis in die Entscheidung einbinden.
Herr Wierschem, im Dachdeckerhandwerk wird seit einigen Monaten über eine neue Zusatzqualifikation diskutiert. Welchen Hintergrund hat die Debatte?
Unternehmer müssen immer häufiger umfangreiche Aufgaben bewältigen, zum Beispiel im Arbeits- und Gesundheitsschutz oder der Baustellenorganisation. Viele Unternehmer haben uns rückgemeldet, dass sie für diese Art von Aufgaben einen Mitarbeiter bräuchten, der dort Verantwortung übernehmen kann und geschult ist. Der Unternehmer kann sich damit zwar nicht aus der Haftung nehmen, aber zeitlich entlasten. Dies war der Ausgangspunkt der Diskussion, die vor allem von Betrieben aus Niedersachsen initiiert wurde, die dort einen deutlichen Bedarf haben. Auf diese Initiative hin haben wir die Diskussion seit Ende des letzten Jahres in der Mitgliederversammlung geführt mit dem Ergebnis: Dies kann keine Schwarz-weißentscheidung sein, sondern muss auf breiterer Basis diskutiert werden. Daraufhin hat der Berufsbildungsausschuss einen Fragenkatalog erarbeitet, den wir mit der Bitte an die Landesverbände verteilt haben, in eine offene und breite Diskussion mit der Basis einzusteigen. Diese Diskussion, an der sich jeder interessierte Innungsbetrieb beteiligen kann und sollte, ist jetzt im vollen Gange.
Wie sind die Reaktionen bisher ausgefallen?
Unterschiedlich. Wir haben bereits einige Rückmeldungen aus Landesverbänden erhalten, manche zustimmend, andere ablehnend. Es ist insgesamt ein schwieriges Thema, bei dem es für beide Meinungen gute Argumente gibt. Aus der Praxis beurteilen können es letztlich nur die Betriebe selbst. Mit dem Fragenkatalog haben wir versucht aufzulisten, welche Aspekte man abwägen muss.
Welche Punkte stellt der Fragenkatalog zur Diskussion?
Ganz entscheidend ist die Frage, ob in den Dachdeckerbetrieben tatsächlich ein Bedarf für diese Qualifikation gegeben ist. Es wäre fatal, eine Qualifikation einzuführen, die niemand braucht. In der bisherigen Diskussion hat sich etwa herauskristallisiert, dass der Bedarf oft von der Betriebsgröße abhängt große Betriebe haben für diese Position überwiegend eine Verwendung, es gibt aber auch kleinere Dachdeckerunternehmen, bei denen es passen würde.
Ein weiterer Punkt: Besteht bei den Arbeitnehmern eine Motivation, sich in dieser Form weiterzuqualifizieren? Die Qualifikation muss ja durch Interesse im Markt mit Leben gefüllt werden. Wichtig wären auch eventuelle Zugangsvoraussetzungen und Abgrenzungen zu den bestehenden Abschlüssen. Schließlich sind auch tarifrechtliche Aspekte und die Art des Abschlusses selbst zu diskutieren. Ist der Abschluss frei oder eine Qualifizierung nach Handwerksordnung?
Worin bestünde hier der Unterschied für Betriebe?
Die Art des Abschlusses gibt vor, wer letztlich die Kosten trägt. Eine Möglichkeit ist die sogenannte offizielle Aufstiegsfortbildung nach § 42 der Handwerksordnung. Das würde allerdings bedeuten, dass die Prüfungsausschüsse bei den Handwerkskammern installiert wären und man bei dem gesamten Prozedere Erstellung eines Rahmenlehrplans, Prüfungsordnung etcetera ähnlich wie bei einer Ausbildungsordnung vorgehen muss und natürlich die Möglichkeit besteht, dass jede Handwerkskammer diese Fortbildungsmaßnahme anbietet. Damit würden wir das Heft sicherlich ein Stück weit aus der Hand geben. Der Vorteil liegt allerdings ebenfalls auf der Hand: Für diese Bildungsmaßnahme könnte BAföG in Anspruch genommen werden.
Alternativ, und dahin bewegt sich meiner Wahrnehmung nach die Diskussion, gäbe es eine freie, verbandsinterne Bildungsmaßnahme mit Zertifizierung durch den Verband. Das bedeutet aber: keine Förderung mit öffentlichen Mitteln, die Finanzierung würden die Teilnehmer, letztlich wohl die Betriebe tragen. Der Beitrag wäre als Betriebsausgabe absetzbar und nur die Mitarbeiter würden in die Fortbildung geschickt, für die auch ein entsprechender Bedarf in einem Betrieb vorhanden wäre. Außerdem könnten wir diese bundesweit einheitliche Ausbildung vorwiegend in unseren Bildungsstätten durchführen. Ob jede Bildungsstätte die Qualifizierung anbieten müsste, ist natürlich eine andere Frage wahrscheinlich wäre der Bedarf nicht groß genug für 11 Bildungsstätten.
Welche Risiken sind mit der möglichen Einführung verbunden?
Eine mögliche Gefahr besteht sicher in der Auslegung des Handwerksrechts, Stichwort Altgesellenregelung. Wenn sich ein Dachdecker mit der Zusatzqualifikation ohne Meisterprüfung bei einer Handwerkskammer in die Handwerksrolle eintragen lassen würde, bin ich mir nicht sicher, ob die Kammer dann noch nach der Länge der Berufspraxis fragt. Mit dieser möglichen Auswirkung müssen wir leben, wenn wir uns dafür entscheiden.
Welche Aufgaben sollte ein entsprechend weiterqualifizierter Dachdecker konkret übernehmen?
Elementar sind Kenntnisse in den bereits erwähnten Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Baustellenorganisation. Dazu kommen auch Aspekte wie kostenbewusstes Denken und Handeln der Zusatzqualifizierte sollte zum Beispiel erfahren, was ein Stundenverrechnungssatz ist und wieviel es den Betrieb kostet, wenn drei Mann zusammen ihr Frühstück kaufen fahren. Weitere Stichworte sind Mitarbeiterführung, Umgang mit Kunden, Grundlagen Bauvertragsrecht, VOB, Aufmaß, Abrechnung. Auch die Fachtechnik sollte einen Stellenwert haben nicht im detaillierten Sinne einer Meisterausbildung, aber im Rollenverständnis auf der Baustelle, etwa bei der Bedeutung von Fachregeln.
Angenommen, es fällt eine Entscheidung für die Qualifikation in welchem Zeitrahmen würde sich die Umsetzung bewegen?
Fällt eine Entscheidung für die freie, ungeförderte Maßnahme, könnte die Qualifizierung bereits Ende 2013, Anfang 2014 durchgeführt werden. Voraussetzung für so eine wichtige Entscheidung wäre meiner Ansicht nach aber ein deutliches Votum der Landesverbände.
Malte von Lüttichau