News 2010-11-29T00:00:00Z "Zwangsbeglückt" durch den Winter

"13. Monatsgehalt" und "Saisonkurzarbeitergeld" waren die Themen zweier Sonderveranstaltungen vom Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen. Unternehmen in der Branche können fast ausschließlich von den Neureglungen profitieren: Entsprechend groß war der Andrang im Dortmunder Baugewerbehaus.

Schon in der Vorbereitung wurde deutlich: Die Anzahl der Anmeldungen würde die räumlichen Kapazitäten im Dortmunder Baugewerbehaus bei weitem sprengen. Folge war, dass die geplante Veranstaltung des Innungsverbands des Dachdeckerhandwerks Westfalen zu den Themen "Tarifliche Neuregelung - 13. Monatsgehalt" und "Fit durch den Winter Saisonkurzarbeitergeld im Dachdeckerhandwerk" gleich zweimal anberaumt werden musste. Trotz Terminverdoppelung aber war die Aufnahmefähigkeit des neu gebauten Trakts (der mit dieser Veranstaltung "eingeweiht" wurde) mit insgesamt über hundert Zuhörern bis zum Anschlag strapaziert.

Gründe, um so viel Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen, gab es genügend. Schließlich war das, was Assessor Norbert Breidenbach, Geschäftsführer beim Fachverband und Michael Bliesner, Business Development Manager von BRZ ( Baurechenzentrum GmbH), ihren Zuhörern am 18. und 23. November im Verbandshaus vortrugen, sowohl für Unternehmer wie auch für ihre Angestellten in der Branche von Vorteil.

"Zwangsbeglückung" nannte Breidenbach die neuen Regelungen zum dreizehnten Monatsgehalt bei den Dachdeckern. Das war nur halb ironisch gemeint, denn selbst wenn sie es wollten: Wehren können sich die Betriebe gegen die neuen Direktiven nicht. Nachdem sie vom Zentralverband Dachdeckerhandwerk und der IG Bau tarifvertraglich ausgehandelt wurde, hat das Bundesarbeitsministerium die aktuellen Festlegungen Ende Oktober 2010 für verbindlich erklärt. Aber warum zur Wehr setzen, wenn die Regelung durchweg positive Folgen hat? Schließlich, so Breidenbach, setze die erweiterte Altersvorsorge für Dachdecker Maßstäbe, die es in dieser Form in Deutschland noch in keiner Handwerksbranche gegeben hat. Die Neuregelung: Zunächst einmal ist der Anspruch der Arbeitnehmer auf ein dreizehntes Monatseinkommen von 75 auf 83 Bruttodurchschnittsstundenlöhnen gestiegen (von 65 auf 73 in den neuen Bundesländern). Von dieser Summe wird zukünftig ein Anteil von 33 Durchschnittslöhnen abgezogen und in eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung überführt. Dieser wird dann über die Lohnausgleichskasse (LAK) an die Zusatzversorgungskasse (ZVK) weitergeleitet. Vorteil Arbeitgeber: Er spart einen Teil der Sozialabgaben für seine Mitarbeiter. Vorteil Arbeitnehmer: Geringfügige Einbußen beim Weihnachtsgeld werden durch die zusätzlichen Leistungen bei der Altersvorsorge mehr als aufgewogen. Der zweite Vortrag der Veranstaltung galt dem Saisonkurzarbeitergeld, kurz "Saison-Kug". "Ähnlich wie beim 13. Monatsgehalt bieten die tariflichen Vereinbarungen zum Kurzarbeitergeld eine Reihe von Vorteilen, von denen Betriebe wie Arbeitnehmer gleichermaßen profitieren", so BRZ-Development-Manager Michael Bliesner. "Da die Regelungen aber hier nicht verpflichtend sind, profitiert nur der davon, der sich auskennt und sie auch nutzt." Seit November 2006 in Kraft, erweitert das Saison-Kug den Spielraum von Bauunternehmen bei schlechter Witterung oder eingeschränkter Auftragslage in den Wintermonaten, und das ohne nennenswerte Mehrkosten. Den Arbeitnehmern wiederum gewährt es besseren Schutz vor den Folgen von Hartz IV, wird ihnen doch der gesamte Zeitraum, in dem Saison-Kug gezahlt wird, als versicherungspflichtige Beschäftigungszeit angerechnet. Was viele nicht wissen: Das Saison-Kurzarbeitergeld wird von ergänzenden Leistungen, nämlich dem sogenannten Zuschusswintergeld (ZWG) und Mehraufwandwintergeld (MWG), beide steuer- und sozialversicherungsfrei, ergänzt. Ganz in eigener Sache wies Bliesner auf die Vorteile für Handwerksbetriebe hin, die ihre komplette Lohnabrechnung bei BRZ ausgelagert hätten. "Monat für Monat erstellen wir für rund 13.000 deutsche Baufirmen über 150.000 Lohnabrechnungen. Saison-Kug, ZWG, MWG das alles erledigen wir für unsere Kunden mit. So halten wir ihnen den Rücken frei, damit Sie sich voll und ganz auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können."

Zum Kommentar von Ulrich Marx

zuletzt editiert am 24. Februar 2021
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