Der sinnvollen Verwendung des nachwachsenden Baustoffes Holz steht oft eine Verunsicherung beim Umgang gegenüber: die Brennbarkeit.
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Anforderungen an den vorbeugenden baulichen Brandschutz in den Landesbauordnungen geregelt. Die wesentlichen Ziele der bauordnungsrechtlichen Regelungen bezüglich des Brandschutzes sind (in gewichteter Reihenfolge):
Brandschutz-Anforderungen
-Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern,
-Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen,
-Löschangriff zulassen.
Unabhängig von der Größe eines Bauvorhabens und einer davon eventuell abhängigen bauaufsichtlichen Prüfung ist immer ein ausreichender Brandschutz zu gewährleisten. Gemäß DIN 4102-1 werden Baustoffe entsprechend ihrem Brandverhalten in verschiedene Baustoffklassen eingeteilt. Ohne Brandprüfung darf für die in DIN 4102-4 genannten Baustoffe die dort angegebene Baustoffklasse zugrunde gelegt werden. Holz und Holzwerkstoffe gehören in der Regel der Baustoffklasse B2 - normalentflammbar - an. Das Brandverhalten von Bauprodukten wurde auf europäischer Ebene mit der DIN EN 13 501-1 harmonisiert. Das europäische Klassifizierungssystem regelt zusätzlich zum Brandverhalten die Brandnebenerscheinungen wie Rauchentwicklung und brennende Abtropfbarkeit. Die definierten Baustoffklassen beziehen sich ausschließlich auf die Eigenschaft des einzelnen Materials bezüglich seiner Brennbarkeit oder Nichtbrennbarkeit. Aus der Baustoffklasse lässt sich nicht auf die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile schließen, für die das Material verwendet wird.
Der nachwachsende Rohstoff Holz ist normal entflammbar und wird daher - nahezu reflexartig von vielen Menschen als besonders "brandgefährlich" angesehen. Dabei ist das Tragverhalten eines Materials im Brandfall nicht von dessen Brennbarkeit (Entzündbarkeit) abhängig. Eine brandschutztechnisch ungeschützte Stahlkonstruktion ist weitaus kritischer zu beurteilen, als eine vergleichbare Holzkonstruktion. Die ungeschützte Stahlkonstruktionen verliert ihre Tragfähigkeit bei Temperaturen von zirka 500 Grad Celsius. Holztragwerke verhalten sich im Brandfall viel gutmütiger. Bei einer Naturbrandbeanspruchung führt die sich bildende schützende Holzkohleschicht zu einem relativ geringen Abbrand. Dieser Abbrand beträgt für Nadelholz zirka 0,7 bis 0,8 mm/min. Die Restquerschnitte bleiben wegen der geringen Wärmeleitfähigkeit des Holzes kühl und somit länger tragfähig. Für Gebäude bis zu fünf Geschossen und eine Vielzahl von Bauwerken besonderer Art und Nutzung sind Holzbauteile aus brandschutztechnischer Sicht problemlos verwendbar. Abweichungen von den Bauordnungen und Verordnungen sowie Sonderbaurichtlinien sind ebenfalls zulässig, wenn durch Brandschutzkonzepte nachgewiesen wird, dass die bauaufsichtlich geforderten Schutzziele erreicht werden.
Holger Schopbach