Der Wettbewerb ist groß, die Zeit ist knapp, woher also die Zeit für Weiterbildungs- oder Fortbildungsmaßnahmen nehmen?Dieses Dilemma ist, so meine ich, fast jedem Betriebsinhaber oder leitendem Angestellten bekannt und bewusst.
Da kommen Fachmessen oder Hausmessen von Herstellern gerade recht. Kurz und prägnant werden Neuheiten oder Verbesserungen vorgestellt und erläutert. Kataloge, Internetauftritte mit E-Mail-Versand oder vergleichbare Informationsmedien reichen als Informationsquellen aus oder besser: sie müssen ausreichen.
Allerdings muss sich der Handwerksmeister darüber im Klaren sein, dass nicht alles, was im Prospekt glänzend dargestellt wird, auch wirklich glänzend ist. Oftmals stellen sich Dachwerkstoffe im Nachhinein als vollkommen untauglich heraus. Und ebenso häufig muss festgestellt werden, dass Dachwerkstoffe entweder gar nicht oder nur bedingt für den propagierten Einsatzzweck geeignet sind. Winzige Hinweise, bewusst unklar verfasst und/oder platziert könn(t)en Hinweise geben. Nur der Verbraucher oder Anwender muss diese Hinweise verstehen und umsetzen können. Ein Beispiel mögen die Angaben eines Deckwerkstoffes zur Regeldachneigung sein. Da werden für Dachziegel Regeldachneigungen von z. B. 18° angegeben. Verschämt kommt der Hinweis auf die erforderliche Einhaltung der Regelwerke des Dachdeckerhandwerks. Damit "kauft" sich ein Hersteller frei. Denn: die geringste angegebene Regeldachneigung in der Fachregel für Deckungen mit Dachziegeln oder Dachsteinen ist bei Dachdeckungen mit Dachziegeln 22°. Alle, möglicherweise erforderlichen, zusätzlichen Maßnahmen, die, z. B. bei einer Unterschreitung der Regeldachneigung, erforderlich werden, gehen von eben diesen 22° Dachneigung aus und nicht von der durch den Hersteller angegebenen "Regeldachneigung" von 18°.
Was ist Ihre Meinung? Müssen Innungen oder andere Berufsverbände hier mehr Aufklärung betreiben? Reicht es aus, wenn per Fax oder E-Mail Rundbriefe versendet werden? Oder ist es besser, wenn unabhängige Experten im Rahmen von Innungsversammlungen ihr Wissen vermitteln? Sollte gar eine Fortbildungspflicht, die für öbuv Sachverständige obligatorisch ist, eingeführt werden?
Kommentar
Sehr geehrter Herr Ibold, liebe Kollegen, gerade im Dachdeckerhandwerk wird erstklassige Aufklärungsarbeit geleistet. Unsere Fachregeln gelten trotz ihrer "Ecken und Kanten" weltweit als Maßstab und suchen ihresgleichen. Auch unsere Fachzeitschrift DDH, die Sie, Herr Ibold, gerne als Medium nutzen, informiert auch in enger Zusammenarbeit mit dem ZVDH und der Industrie über alle wichtigen Neuerungen der Branche. Man muss nur seine Augen öffnen und zwischen wichtig und unwichtig selektieren, um seinen regel- oder insgesamt berufskonformen Wissensstand upzudaten. Das sehe ich als großen Teil einer regelmäßigen und sukzessiven Weiterbildung oder einfach nur "auf dem Stand der Dinge gehalten zu werden" an.
Daher sollte Zeitmangel keinesfalls als Vorwand für Defizite herhalten. Es gibt nicht alle 14 Tage neue Fachregeln oder Bestimmungen, die man groß studieren müsste. Und neue Bestimmungen, wie beispielsweise das Nageldichtband unter der Konterlattung, sollte man sich merken und einfach konsequent umsetzen. Und bei komplexeren Themen wie die neuen Flachdachrichtlinien kann ein Seminar sicherlich nicht Schaden. Aber eine Pflicht zur Fortbildung ist erstens kaum durchsetzbar und zweitens sinnlos, da das Verstehen und Umsetzen der Dinge etwas mit der Einstellung zum Beruf zutun haben und nicht durch eine womöglich gesetzlich geregelte Fortbildungspflicht erzwungen werden kann. Zusammengefasst ist meine Meinung, dass Innungen, Berufsverbände und entsprechende Fachorgane genügend Aufklärungsarbeit leisten, deren Botschaften allerdings nur fruchten können, wenn sie gebührend beachtet, verinnerlicht und umgesetzt werden.
Claus Wöbken, Dachdeckermeister und Sachverständiger, Köln