Steildach 2010-07-12T00:00:00Z Achtung Feuergefahr

Täglich kommt es in Deutschland zu Bränden, die auf feuergefährliche Arbeiten zurückzuführen sind. Besonders auffällig ist, dass diese Brände häufig bei Dacharbeiten entstehen. Lesen Sie, wie der Dachdecker dieses vermeiden kann.

Unter feuergefährlichen Arbeiten versteht man Schweiß-, Schneid-, Trenn- und Lötarbeiten. Bekannte Brände, die als Ursache auf feuergefährliche Arbeiten zurückzuführen sind, waren unter anderem der schwere Flughafenbrand 1996 in Düsseldorf durch Schweißarbeiten an einer Dehnungsfuge mit 16 Brandtoten, der Brand eines großen Kühlhauses in Hamburg durch Schneidarbeiten oder der Brand der Philharmonie Berlin durch Lötarbeiten am Dach. Aufgrund der Gefährlichkeit dieser Arbeiten wurden von den Berufsgenossenschaften entsprechende Regelwerke zu feuergefährlichen Arbeiten aufgestellt.

Sicherheitsmaßnahmen ergreifen

Grundsätzlich sind bei jeder feuergefährlichen Tätigkeit, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Dies gilt auch, wenn es sich nur um eine kleine Reparatur handelt. Informationen über die Sicherheitsmaßnahmen findet man in den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, in Betriebsanweisungen oder in Schweißerlaubnisscheinen. Nachfolgende Maßnahmen sind immer zu beachten:

Alle Arbeitsgeräte sind vor Beginn der Arbeiten auf Mängel zu prüfen. Defekte Geräte dürfen nicht eingesetzt werden, insbesondere, wenn durch sie eine Brandgefahr besteht.

Die Arbeitsstelle ist vor Beginn der feuergefährlichen Arbeiten auf Risikostellen hin zu prüfen. Offene Stellen, zum Beispiel in Wänden oder durch Rohrdurchführungen, sind für die Dauer der feuergefährlichen Arbeiten abzudichten. Dies ist mittels speziellen Decken, Löschdecken, Stahlplatten oder dergleichen möglich.

Materialen für die Arbeiten sind nur begrenzt in der Umgebung der feuergefährlichen Arbeiten zu lagern. Leider werden bei Dacharbeiten oft sämtliche Materialen (Abdichtungsbahnen, Gasflaschen, Dämmstoffe etc.) auf dem Dach gelagert; zum Teil sind dies enorme Brandlasten. Daher sollten diese nur begrenzt oder nach Tagesbedarf gelagert werden.

Am Arbeitsplatz sind geeignete Löschgeräte wie Feuerlöscher, Wassereimer oder Wasserschlauch bereitzustellen. Die Mitarbeiter sollten im Umgang mit den Löschgeräten geübt sein. Die Nutzungs- und Wartungshinweise bei den Löschgeräten sind zu beachten. So müssen zum Beispiel Feuerlöscher alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen geprüft werden. Zusätzlich sollte immer ein Handy, Betriebsfunk oder dergleichen für das Absetzen eines Notrufes an der Arbeitsstelle verfügbar sein.

Brandposten: Sind Brandgefahren an der Arbeitsstelle nicht auszuschließen oder wenn die Betriebsanweisung/der Schweißerlaubnisschein dieses fordern, ist ein Brandposten der im Umgang mit Löschgeräten unterwiesen ist zu stellen. Der Brandposten überwacht die Arbeiten und leitet im Notfall entsprechende Maßnahmen zur Evakuierung und Brandbekämpfung ein. Er kann durch den Betrieb oder durch einen externen Dienstleister gestellt werden.

Während der Ausführung von feuergefährlichen Arbeiten ist die Arbeitsstelle auf Anzeichen von einem Brand zu prüfen, zum Beispiel Rauch, Flammen, Brandgeruch etc. Je nach Größe und Gefahren an der Arbeitsstelle sind auch Orte wie Nachbarräume einzubeziehen. Sind Anzeichen auf einen Brand vorhanden, müssen die feuergefährlichen Arbeiten sofort beendet werden. Der Brand ist (möglichst) zu lokalisieren und die Brandbekämpfung aufzunehmen; ein Notruf ist abzusetzen.

Feuergefährliche Arbeiten sollten so geplant werden, dass nach Beendigung der Arbeiten die Arbeitsstelle noch auf Anzeichen von einem Brand überwacht werden kann. Ist die zeitliche Planung nicht möglich, hat die Überwachung durch einen Brandposten oder durch technische Hilfsmittel (Brandmeldeanlage) zu erfolgen. Hintergrund ist es, das eine Vielzahl von Bränden erst nach Beendigung der Arbeiten erkennbar ausbrechen. Die berufsgenossenschaftlichen Regeln fordern daher bei feuergefährlichen Arbeiten eine Überwachung der Arbeitsstelle von mindestens 24 Stunden nach Arbeitsende. Dabei ist auch an einen möglichen Funkenflug zu denken (

Rechtliches Risiko

Auf vielen Baustellen werden die im Artikel aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen gar nicht oder nur unzureichend angewendet. Unterschätzt werden oft die Folgen von einem Brandereignis, das bereits durch einfache Lötarbeiten entstehen kann. Angefangen von eventuellen Personenschäden, Umweltschäden sowie Sachschäden die durch einen Brand entstehen.

Für den jeweiligen Betrieb sowie die auszuführenden Mitarbeiter von den feuergefährlichen Arbeiten kann ein Brand ein großes straf- und haftungsrechtliches Risiko darstellen. Insbesondere dann, wenn eine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Fährlässigkeit kann unter Umständen schon gelten, wenn zum Beispiel die Arbeitsstelle nach Beendigung der feuergefährlichen Arbeiten nicht ausreichend überwacht wurde oder die Arbeiten von Personen ohne Aufsicht durchgeführt werden, die noch keine 18 Jahre alt sind und/oder nicht unterwiesen wurden.

Simon Schmeisser

zuletzt editiert am 24. Februar 2021