Im Zuge der Verschärfungen der EnEV werden immer häufiger Kombinationen aus Zwischensparren- und Aufsparrendämmungen angeboten und/oder beauftragt. Der Vorteil ist dabei unstreitig der relativ schlanke Aufbau, weil nicht ausschließlich eine Aufsparrendämmung die Dämmwirkung erbringen muss.
Der zweite und unstreitige Vorteil ist, dass bedingt durch die Aufsparrendämmung die Wärmebrücken Trennwände und Außenmauerwerk minimiert werden, da die Mauerwerkskronen ebenfalls gedämmt werden. Dennoch gibt es Probleme bei Aufsparrendämmungen, die bei ausreichender Vorbereitung und Planung der Ausführungen vermieden werden könnten.
Eines der größten Probleme ist dabei die Statik. In den überwiegenden Fällen werden die Befestigungsmittel vom Hersteller des Dämmsystems vorgegeben. Dieser muss gemäß der Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen die statischen Nachweise liefern. Was aber ist erforderlich, wenn kein System gewählt wird?
Hemmungslos wird bei der Auswahl der Befestigungsmittel vorgegangen. Einziges Kriterium, so scheint es, ist offenbar der Preis für die Schrauben. Dabei sind sie es, die die Lasten zu tragen und sicher abzuleiten haben.
Die Auswahl der Schrauben muss in das Gesamtkonzept passen. Weiche Dämmstoffe, wie Mineralfaserdämmungen, benötigen wegen der geringeren Druckbelastbarkeit andere Schrauben als z. B. Polyurethan-Dämmstoffe. Doch das wird häufig ignoriert, mit fatalen Folgen.
Vereinfacht kann gesagt werden, dass Dämmstoffe mit einer Druckbelastung von > 20 kPa (Kilopascal) grundsätzlich zur Ableitung der Windsogkräfte eine Zweigewindeschraube benötigen. Bei Dämmstoffen mit einer Druckfestigkeit von über 50 kPa, können in den überwiegenden Fällen ausschließlich Eingewindeschrauben verwendet werden. Die auftretenden Schubkräfte können Dämmstoffen mit geringer Druckbelastung ebenfalls durch Eingewindeschrauben aufgenommen werden. Dabei müssen als erster Arbeitsschritt die Zweigewindeschrauben eingebaut werden, denn dadurch wird verhindert, dass die Dämmstoffe unzulässig eingedrückt werden.
Ein weiterer Punkt ist die Art des Einschraubens. Die Sogschrauben sollen senkrecht zur Konterlatte eingebaut werden, die Schubschrauben in einem vom Statiker vorgegebenen Winkel (bezogen auf die anstehende Dachneigung), wobei der Schraubenkopf immer in Richtung Traufe zeigt. Die Abstände der Schrauben untereinander werden ebenfalls vom Statiker vorgegeben und sind einzuhalten. Dabei ist auch zu beachten, dass bei Stößen an den Konterlatten diese entweder kraftschlüssig aneinanderliegen oder die Befestigung analog der zur Traufe vorgenommen wird, was ein Schraubenpaar, bestehend aus einer Schub- und einer Sogschraube, zur Folge hat.
Konterlatten mit einer Breite von 50 mm sind ungeeignet, da hierbei die vorgegebenen Randabstände der Schraubungen von dem 5-fachen des Schraubendurchmessers nicht eingehalten werden können. Hölzer mit einer Dicke < 40 mm können nicht statisch nachgewiesen werden.