Details müssen so geplant sein, dass die abzudichtenden oder anzuschließenden Bauteile eine einfache Führung und einen einfachen Anschluss der Abdichtung selbst ermöglichen. Lesen Sie unsere Checkliste zur neuen Flachdachrichtlinie.
Nach den technischen Regelwerken sind bei nicht genutzten Dächern auch für die Dachdetails die entsprechenden Anwendungskategorien zu beachten. Bei der Abdichtung von genutzten Dächern oder Flächen gibt es solche Kategorien nicht. Wenn der Auftraggeber bei einem nichtgenutzten Dach für die Dachkonstruktion die Anwendungskategorie K2 fordert, müssen auch die Details in höherwertiger Ausführung erstellt werden. Daher muss die Anwendungskategorie der Dachdetails auch der Anwendungskategorie der Dachfläche entsprechen.
1. Bei Dachabdichtungen die nach der Anwendungskategorie K1 ausgeführt werden, aber an An- und Abschlüssen nur unter hohem Demontageaufwand beziehungsweise nach Zerstörung von anderen Bauteilschichten zugänglich werden, ist die Abdichtung und das Detail nach den Grundsätzen der Anwendungskategorie K2 auszuführen. An- und Abschlüsse von nichtgenutzten Dachabdichtungen müssen der Beanspruchungsklasse IA entsprechen.
2. Bei An- und Abschlüssen, Übergängen und Durchdringungen besteht die grundsätzliche Anforderung, dass sie nicht wasserhinter- oder unterläufig werden können. Das obere Ende der Abdichtung darf weder abrutschen noch darf sich die Abdichtung vom Untergrund ablösen.
3. Es wird zwischen starren und beweglichen Anschlüssen unterschieden. Starre Anschlüsse werden an Bauteilen ausgeführt, die mit der Unterlage fest verbunden sind. Bewegliche Anschlüsse werden erforderlich, wenn die anzuschließenden Bauteile gegenüber der Unterlage Bewegungen verschiedener Art unterworfen sind. Diese beweglichen Anschlüsse kommen im Verlauf von Bewegungsfugen vor.
4. Die Abdichtung soll an Anschlüssen mit der gleichen Bahnenart und Lagenzahl wie in der Dachfläche ausgeführt werden. Bitumenbahnen sind am Anschluss mindestens zweilagig auszuführen und am Übergang zu aufgehenden Bauteilen sollte ein Keil angeordnet werden.
5. Frei bewitterte oder durch Spitzwasser unmittelbar belastete Anschlüsse, müssen an aufgehenden Bauteilen durch Klemmprofile, Klemmschienen oder angeschweißte Verbundbleche linienförmig, im Regelfall im Abstand von maximal zwanzig Zentimeter, fixiert werden.
6. Bei nicht genutzten und genutzten Dachabdichtungen ist die Abdichtung im Regelfall bei Dachneigungen bis fünf Grad mindestens 15 Zentimeter, über fünf Grad mindestens zehn Zentimeter über die Abdichtungsebene hochzuführen. Wenn oberhalb der Dachabdichtungen Schutzschichten, Bekiesungen, Plattenbeläge oder Begrünungen angeordnet sind, gilt das oben angegebene Maß ab Oberkante dieser Schichten.
7. Abschlüsse von Dachabdichtungen können als Randaufkantungen mit Dachrandabdeckungen oder -abschlussprofilen hergestellt werden. Für die Ausführung gelten die gleichen Regelungen hinsichtlich Lagenzahl und Stoffart wie bei Anschlüssen. Die Höhe der Abdichtung soll bei Dachneigung bis fünf Grad mindestens zehn Zentimeter, darüber mindestens fünf Zentimeter über die Abdichtungsebene hochgeführt werden. Auch hier gilt die Höhe ab Oberkante Belag.
8. Dachrandprofile müssen so konstruiert und montiert sein, dass sich die thermischen Längenänderungen der Profile nicht nachteilig auf die Abdichtung auswirken können. Deshalb sind einteilige Dachrandprofile, die in die Abdichtung eingeklebt werden, nicht zulässig.
Verschiedene Fugentypen
Fugentyp I
Kommt zur Geltung, wenn langsam ablaufende und einmalige oder selten wiederholte Bewegungen wie Setzungsbewegungen oder Längenänderungen durch Temperaturschwankungen von wärmegedämmten Dachflächen überbrücken müssen. Die Bewegungen der Fugenflanken dürfen folgende Maße nicht überschreiten: fünf Millimeter bei verklebten Abdichtungen, zehn Millimeter bei lose verlegten Abdichtungen. Die Dachabdichtung kann in ebener Ausführung über der Fuge durchlaufen.
Fugentyp II
Er ist bei oberseitig ungedämmten Dachflächen und für Fugen die schnell ablaufende oder häufig wiederholte Bewegungen überbrücken müssen anzunehmen. Die Art der Ausführung ist unter Berücksichtigung der Größe und Häufigkeit der Fugenbewegungen im Einzelfall festzulegen. Folgende Ausführungen sind möglich: schlaufenartige Anordnung der Abdichtungsstoffe, Fugenbänder mit Einklebeflansch, vorgefertigte Fugenkonstruktionen mit integrierten Dichtungsprofilen, Los- und Festflanschkonstruktionen und Einbau von Fugenbändern.
Dachabläufe, die in nicht belüfteten wärmegedämmten Dächern eingebaut werden, sollen zweiteilig ausgebildet sein. Der Grundkörper ist mit dem Untergrund zu befestigen. Die Dampfsperre ist an den Flansch des Grundkörpers anzuschließen. In der Abdichtungsebene sollen die Flansche in die Unterlage eingelassen werden. Der Abdichtungsanschluss kann mit Klebeflanschen, Klemmflanschen, integrierten Anschlussbahnen oder mit Los- und Festflanschen ausgeführt werden.
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Kurt Michels