Markt 2015-09-28T00:00:00Z Ausweitung der Lkw-Maut

Seit dem 1. Oktober 2015 wird der Geltungsbereich der Lkw-Maut auf dem mautpflichtigen Streckennetz auch auf Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen zwischen 7,5 und 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse ausgedehnt.

Fahrzeug/-kombination Mautsätze seit 01.10.2015:

mit zwei Achsen: 8,1 Cent pro km
mit drei Achsen: 11,3 Cent pro km
mit vier Achsen: 11,7 Cent pro km
mit fünf und mehr Achsen: 13,5 Cent pro km

Unternehmer sollten bis zum 1. Oktober 2015 prüfen,



Protest des Handwerks blieb ungehört





Wenn all dies zutrifft, muss geklärt werden, welche Form der Mauterfassung gewählt werden soll. Insbesondere wenn sich Unternehmen zum Einbau einer On Board Unit (OBU) entscheiden, sollten sie die erforderlichen Anmeldeformalitäten mit dem Betreiberunternehmen Toll Collect und die Terminvereinbarung mit einer Fachwerkstatt kurzfristig in Angriff nehmen. Die OBU-Geräte zur beinahe vollautomatischen Mautabrechnung werden von Toll Collect kostenlos zur Verfügung gestellt. Lediglich die Einbaukosten bei einem der autorisierten Servicepartner muss der Fahrzeughalter selber tragen. Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks hatte im Verbund mit dem ZDH und der Bundesvereinigung Bauwirtschaft die Ausweitung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge zwischen 7,5 und 12 Tonnen strikt abgelehnt. Die streckenbezogenen Mautgebühren und der Einbau von Erfassungsgeräten bedeuten für zahlreiche unserer Betriebe zusätzliche Belastungen. Ebenso wie andere Baugewerke wird das Dachdeckerhandwerk durch den notwendigen Einsatz schwerer Fahrzeuge überproportional zur Kasse gebeten. Dabei wird der Fuhrpark in der Regel nur auf regionalen Kurzstrecken eingesetzt. Wie alle Fahrzeughalter tragen auch die Dachdeckerunternehmen bereits über Mineralölsteuer und Kfz-Steuer ihren Teil zum Erhalt des Straßennetzes bei. Durch die Ausweitung der Tonnagegrenze wird das größtenteils im Umkreis von 50 km um den Betriebssitz agierende Dachdeckerhandwerk nun in die Finanzierung der Kosten des Güterfernverkehres einbezogen. Trotz der deutlichen Kritik haben die Koalitionsfraktionen dem Gesetzentwurf in Kenntnis der Problembereiche unverändert zugestimmt.Quelle: ZVDH

zuletzt editiert am 11. Dezember 2020
Newsletter