Volle Hallen bei der BAU 2015
Volle Hallen im Januar: Die BAU 2015 erwartet wieder einen großen Besucherandrang. Foto: BAU

BAU

19. January 2015 | Teilen auf:

BAU-Eröffnung: "Schlüsselbranche für Klimaschutz und Energiewende“

Bundesbauministerin Barbara Hendricks sieht die Baubranche eng mit der Energiewende verbunden. Ansprüche an das Bauen und die Anforderungen des Klima- und Umweltschutzes seien nur scheinbar unversöhnliche Gegensätze.

 Als Bau- und Umweltministerin liege ihr die übergreifende Strategie zum klimafreundlichen Bauen und Wohnen besonders am Herzen, sagte Hendricks. Kernstück der Klima- und Energiepolitik bleibe das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das bis 2018 weiterentwickelt, verstetigt und um 200 Millionen Euro auf 2 Milliarden Euro aufgestockt werde. Hendricks: „Energieeffizienz haben wir zu einer wichtigen Säule der Energiewende gemacht. Maßnahmen sollen da getroffen werden, wo der größte vertretbare Effekt eintritt. Dazu zählen Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Einsatz geeigneter Anlagentechnik. Die restliche benötigte Energie soll perspektivisch aus erneuerbaren Quellen stammen.“

Das Bundesbauministerium als Vorreiter hat bereits gemeinsam mit der Bauforschung eine neue Gebäudegeneration praktisch erprobt: das Effizienzhaus-Plus. Diese innovativen Gebäude erwirtschaften mehr Energie, als sie über ein Jahr verbrauchen. Sie stehen damit beispielhaft für eine wirtschaftlich vertretbare Umstellung auf eine fast treibhausgasneutrale Gesellschaft.

Die Bundesbauministerin verwies darauf, dass für Bildungsbauten, die nach dem erprobten Standard „Energieeffizienzhaus-Plus“ errichtet werden, ab sofort eine neue Förderrichtlinie zur Verfügung stehe. Sie solle Anreize gegeben, den „Plus-Energiestandard“ bei Modellvorhaben an Kindertagesstätten, Schulen und geeigneten universitären Einrichtungen zu erproben. „Ich hoffe hier auf viele innovative kommunale und private Partner“, sagte Hendricks.

Darüber hinaus kündigte Barbara Hendricks eine Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) bis 2016 an. Damit sollten EU-Vorgaben umgesetzt und der Niedrigstenergiegebäude-Standard eingeführt werden -- ab 2019 für öffentliche und ab 2021 für private Neubauten. Dabei werde auch überprüft, wie Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Gebäude-Energieausweise verbessert und ein besserer Abgleich zwischen Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) und EnEV hergestellt werden könne. Hendricks: „Mir ist wichtig, dass wir auch bei der Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts das Wirtschaftlichkeitsgebot, die Technologieoffenheit und den Verzicht auf Zwangssanierungen als feste Eckpunkte der Politik beibehalten.“

zuletzt editiert am 14.01.2021