Das sinkende Rentenniveau fordert zusätzliche private Maßnahmen. Für die Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk gibt es eine speziell auf ihre Branche zugeschnittene Anlagemöglichkeit, die Tarifliche Zusatz Rente Plus (TZR-Plus). Hier die Vorteile der Entgeltumwandlung.
Das Rentenniveau eines Dachdeckergesellen nach 45 ununterbrochenen Beitragsjahren liegt heute bei ca. 60 % des letzten Nettoeinkommens und wird in Zukunft weiter sinken. Somit droht im Ruhestand eine entsprechende Altersarmut. Um dieses zu vermeiden, ist eine private Altersvorsorge für jeden Mitarbeiter unverzichtbar. Der Staat fördert auf mehrere Weisen den Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge.
So hat seit 2002 jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Der Mitarbeiter kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinem Einkommen bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung steuer- und sozialversicherungsfrei (auch über 2008 hinaus!) für seine betriebliche Altersversorgung verwendet wird. Dieses sind für das Jahr 2007 maximal 2.520,00 €. Darauf anzurechnen sind gegebenenfalls Zahlungen in die Tarifliche Zusatzrente 01 und Beiträge zur Zusatzversorgungskasse.
Alle Infos bei der LAK
Die Rechtssprechung verlangt vom Arbeitgeber eine gewisse Fürsorge- und Informationspflicht für seine Mitarbeiter. Daher ist es besonders wichtig, die Mitarbeiter über die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge in Verbindung mit der Entgeltumwandlung aufzuklären und diese auch anzubieten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Lohnausgleichskasse des Dachdeckerhandwerks bereit ist, eine solche Informationsveranstaltung im Betrieb durchzuführen. Eine Unterlassung dieser Information kann, besonders wenn sie vom Arbeitnehmer verlangt wurde, u.U. zu Schadensersatzansprüchen führen. Es ist daher unbedingt zu empfehlen, sich diese Aufklärung vom jeweiligen Mitarbeiter schriftlich bestätigen zu lassen. Entscheidet sich der Mitarbeiter für die Entgeltumwandlung, so hat der Arbeitgeber das Recht vorzugeben wo diese Entgeltumwandlung durchgeführt werden soll (siehe § 3 Tarifvertrag über zusätzliche freiwillige Beiträge zur Altersversorgung im Dachdeckerhandwerk).
Für die Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk gibt es eine speziell auf die Branche zugeschnittene Anlagemöglichkeit, die Tarifliche Zusatz Rente Plus (TZR-Plus) des Zentralen Versorgungswerkes für das Dachdeckerhandwerk VVAG. Die Entgeltumwandlung zugunsten des Zentralen Versorgungswerkes für Dachdecker bringt Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine Reihe von Vorteilen.
Die Tarife des Versorgungswerkes sind provisionsfrei kalkuliert. Damit erhöht jede Einzahlung den Versicherungswert und somit die spätere Rentenhöhe. Die Gefahr, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Schadensersatz leisten müsste, wenn er für die Entgeltumwandlung Durchführungswege anbietet, bei denen die Abschlusskosten mit den Beiträgen verrechnet werden, besteht nicht.
Die Tatsache, dass z.B. keine Überschüsse an fremde Personen wie Aktionäre abgeführt werden, bringt für den Mitarbeiter eine höhere Rendite als bei vielen anderen Altersvorsorgeanbietern. Strenge Anlagevorschriften für Pensionskassen und Kontrollmechanismen durch Personen aus der Dachdeckerbranche gewähren eine einzigartige Vertrauensbasis für das Versorgungswerk.
Das kommt unterm Strich raus
Für Zahlungen des Arbeitnehmers in TZR-Plus, die aus der Entgeltumwandlung resultieren, fallen keine gesetzlichen Abzüge wie Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträgen an. Der sich daraus ergebende finanzielle Vorteil zeigt sich an folgendem Beispiel:
Fachgeselle, 15,42 € Stundenlohn, Steuerklasse I, evangelisch
Fall 1 ohne Lohnumwandlung
Bruttolohn 174 x 15,42 2.683,08
./. Lohnsteuer 454,08
./. Solidaritätszuschlag 24,97
./. Kirchensteuer 40,86
./. Beitrag Sozialversicherung (z.B. 21 %) 563,45
= Auszahlungsbetrag 1.599,72
Fall 2 50,-- € Entgeltumwandlung in TZR-Plus
Bruttolohn 174 x 15,42 2.683,08
./. Entgeltumwandlung 50,00
= 2.633,08
./. Lohnsteuer 438,58
./. Solidaritätszuschlag 24,12
./. Kirchensteuer 39,47
./. Beiträge Sozialversicherung 552,95
= Auszahlungsbetrag 1.577,96
Im Fall 2 ist der Auszahlungsbetrag nur um 21,86 € geringer als im Fall 1, obwohl der Arbeitnehmer auf 50,00 € vom Bruttolohn verzichtet und diese in TZR-Plus eingezahlt werden.
Damit erzielt der Mitarbeiter einen finanziellen Vorteil von 28,14 € im Monat. Für Mitarbeiter in Steuerklasse III beträgt der Vorteil 27,70 € je Monat, in dem eine Entgeltumwandlung in Höhe von 50,00 € erfolgt. Der Mitarbeiter entscheidet selbst, wie hoch sein Beitrag sein soll. Dieser kann monatlich oder alternativ jährlich gezahlt werden. Wer möchte, kann auch Sonderzahlungen leisten und das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld in die Pensionskasse einzahlen. So wachsen die Rentenansprüche.
Der Arbeitgeber spart durch die Entgeltumwandlung bis zu 45 % Lohnnebenkosten, da von diesem Betrag keine Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung anfallen und auch der LAK-Beitrag, die Winter-Beschäftigungsumlage und die Umlagen U1 und U2 entfallen. Auch die Beiträge zur Berufsgenossenschaft und zur Betriebshaftpflichtversicherung sinken. Bei einer Umwandlung von 600,00 € im Jahr ergibt sich eine Ersparnis von ca. 270,00 €.
Von Peter Welter