Die BG BAU fördert Unternehmen, die in den Arbeitsschutz investieren. 
Foto: BG BAU

Arbeitssicherheit 2018-08-23T00:00:00Z Bloß nicht fallen!

Fast jeder 15. Unfall hatte schwere Verletzungen zur Folge oder endete tödlich. Fast 90 Prozent aller Leiterunfälle, so das Ergebnis der BG BAU, fallen auf die mangelhafte Standsicherheit und das Fehlverhalten der Leiterbenutzer zurück.

Wofür ist der Unternehmer verantwortlich, der Leitern und Tritte bereitstellen und benutzen will?

Die BG BAU fördert Unternehmen, die in den Arbeitsschutz investieren. 
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Bereits zum 1. Januar 2018 ist die überarbeitete Leiternorm in Kraft getreten. Sie macht u. a. neue Vorgaben, die die Standfestigkeit von Leitern verbessern sollen. Mangelnde Standfestigkeit ist eine der häufigsten Unfallursachen beim Einsatz von Leitern. Die neuen Richtlinien betreffen vor allem Unternehmen, die Anlege- und Mehrzweckleitern verwenden. Die Änderung der Leiternorm wurde durch das Europäische Komitee für Normung (CEN) auch unter Mitwirkung der Berufsgenossen-schaft der Bauwirtschaft BG BAU entwickelt.




Wenn es für Dachdeckerbetriebe in die Höhe geht, sind Leitern meist das Arbeitsmittel der Wahl. Allerdings ist Leiter nicht gleich Leiter und viele Beschäftigte sind im Umgang fahrlässig oder nicht richtig geschult und unterwiesen worden. Ursachen für Leiterunfälle gibt es viele: Beispielsweise war die Leiter für die Tätigkeit nicht geeignet oder der Untergrund nicht standfest und die Leiter gab nach. Laut der Statistik zum Arbeitsunfallgeschehen der DGUV gab es im Jahr 2016 insgesamt knapp 23.700 meldepflichtige Unfälle, die im Zusammenhang mit Leitern stattfanden. Fast jeder 15. Unfall hatte schwere Verletzungen zur Folge oder endete tödlich. Fast 90 Prozent aller Leiterunfälle, so das Ergebnis der BG BAU, fallen auf die mangelhafte Standsicherheit und das Fehlverhalten der Leiterbenutzer zurück. Die überarbeitete Norm soll dafür sorgen, dass diese Gefahrenquelle bereits bei der Herstellung minimiert wird.



Die wichtigste Änderung der DIN EN 131 betrifft alle tragbaren Anlegeleitern mit einer Leiterlänge von über drei Metern. Diese müssen in Zukunft eine größere Standbreite aufweisen, entweder durch eine Quertraverse oder durch eine sogenannte konische Bauweise. Von der Norm betroffen sind auch Mehrzweckleitern mit einem aufgesetzten Schiebeleiterteil. Ist dieses länger als drei Meter, darf es nur von der Leiter trennbar sein, wenn es mit einer Traverse ausgestattet ist, die die neuen Standbreiten-Anforderung erfüllt. "Allerdings besteht in der Praxis die Gefahr, dass die Extra-Traverse als zusätzliche Standfläche benutzt wird. Das wiederum kann Unfälle begünstigen. Hierauf verweist die Norm mit einer Nutzungseinschränkung hin. Doch nicht nur die Standsicherheit wird durch die Norm überarbeitet. In Jetzt werden die Leitern in zwei Nutzungsgruppen unterteilt: Leitern für den gewerblichen und Leitern für den privaten Gebrauch. Entsprechende Piktogramme sorgen für die sichtbare Klassifizierung.

Leiternklassen








Was bedeutet die neue Norm für die Betriebe? Ältere Leitermodelle, die nicht der aktuellen Norm und somit dem Stand der Technik entsprechen, können weiterverwendet werden, wenn deren Sicherheit für den entsprechenden Arbeitsauftrag gewährleistet ist. "Nur weil Produkte mit einem höheren Sicherheitsgrad zur Verfügung stehen, bedeutet das nicht, dass die anderen Produkte verboten sind. Wenn eine Leiter zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens den gültigen Rechtsvorschriften entspricht, darf sie auch nach einer Aktualisierung der Rechtsvorschrift verwendet werden!

Alle Betriebe mit Beschäftigten müssen Gefährdungsbeurteilungen erstellen. Bereits hier erfolgt die Auswahl des sichersten Arbeitsmittels um z. B. Arbeiten in der Höhe auszuführen. Fällt die Wahl auf eine Leiter als Steighilfe und "sollte dabei herauskommen, dass die Standsicherheit der Leitern nicht gewährleistet ist, empfiehlt die DGUV - je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung - die entsprechenden Leitern mit einer geeigneten Traverse nachzurüsten“. Die Größe der Traverse richtet sich nach der Leiterlänge, die Eignung ist vom jeweiligen Hersteller anzugeben. Für die regelmäßige Prüfung von Leitern muss das Unternehmen eine sogenannte „zur Prüfung befähigte Person“ beauftragen, die durch Ausbildung, Berufserfahrung und Schulung das Knowhow haben, um den Zustand einer Leiter richtig beurteilen zu können.

Nutzen Sie die Arbeitsschutzprämien der BG BAU

https://www.bgbau.de/praev/arbeitsschutzpraemien

zuletzt editiert am 16. Dezember 2020