Absturzsicherungen auf Baustellen sind im Normalfall ohne größere Probleme nach den Vorschriften des Arbeitsschutzes umsetzbar. Wenn die Dachneigung die Grenze von 60° überschreitet, ändert sich dies jedoch schlagartig und es kommen viele Schwierigkeiten auf die Planung der Sicherungsmaßnahmen dazu.
Mehr als 60° Kalkulation berücksichtigen
Werden nun die 60° Dachneigung überschritten, gelten andere Regelungen. Bei diesen Neigungen ist die Absturzkante nicht mehr die Traufhöhe, sondern der Standplatz. Deshalb spricht man nicht mehr von Abrutschen von Personen, da diese Unfälle den senkrechten Abstürzen gleichgestellt sind. Daher gelten hier auch deutlich verschärfte Vorschriften: Zwar können auch hier noch Fanggerüste aufgestellt werden, aber die maximale Absturzhöhe ist sinnvoller Weise auf 2 m beziehungsweise 3 m beschränkt. Gleichzeitig muss die Fanglage mindestens 90 cm breit sein. Daher muss bei solchen Dacharbeiten immer mit zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen gearbeitet werden.
Welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen? Nur eine sinnvolle Möglichkeit liegt nahe: das Einrüsten des Daches bis zum First. Hierbei wird oft widersprochen: „Ich kann doch aber Dachdeckerstühle zum Einsatz bringen!“ Entgegen der Forderung verfügen Dachdeckerstühle jedoch nicht über einen dreiteiligen Seitenschutz, der ein Herunterfallen verhindern könnte. Deshalb kann ich diese nur bis 2 m über der Fanglage benutzen. Hinzu kommt, dass die Dachdeckerstühle instabiler werden und leicht kippen können, je steiler das Dach ist, da der erforderliche Anpressdruck durch Eigengewicht und Auf- beziehungsweise Nutzlast nicht mehr erreicht wird. Auch der Einwand, „man kann doch zusätzlich Dachschutzwände verwenden, die die Mitarbeiter schützen!“, lässt sich durch einen Blick in die Zulassungen der Dachdeckerstühle und Dachschutzwände widerlegen. Sie werden feststellen, dass diese bis maximal 60° Dachneigung verwendet werden dürfen und entsprechend zugelassen sind.
Leider gibt es jedoch immer noch Dachstuhlhersteller am Markt, die in ihren Werbungen versprechen, dass diese „… einsetzbar bis über 70°…“ sind. Fragen Sie bitte nach den entsprechenden Zulassungen. Mir sind keine Anbieter bekannt, die für Neigungen jenseits der 60° automatisch entsprechende Nachweise liefern, dass die Stühle den Vorschriften entsprechen, um ein Arbeiten ohne Dachgerüste zu ermöglichen.
Absturzsicherung
Aufträge mit Dächern über 60° Dachneigung müssen sorgfältig geplant werden. Hierbei muss die Absturzsicherung bei der Kalkulation entsprechend berücksichtigt werden. Fragen Sie immer nach, wie die ausschreibende Stelle die Absturzsicherung berücksichtigt hat. Vielfach werden diese erforderlichen Maßnahmen als Nebenleistung dem ausführenden Unternehmen in den Vorbemerkungen übertragen. Holen sie sich immer die BG und die staatlichen Stellen mit ins Boot. Diese Dächer sollten immer einzeln betrachtet werden. Vielfach können die Anforderungen nur über Sonderlösungen erfüllt werden. Bei all den Diskussionen, die hierbei mit dem Bauherren zu führen sind, sollte eines beachtet werden: Es geht nicht darum, die Unternehmen oder den Bauherrn mit hohen Kosten zu ärgern, sondern um unsere wichtigste und wertvollste Ressource zu schützen: unsere Mitarbeitenden.
Jens Möller