2010-12-23T00:00:00Z Das ändert sich im neuen Jahr

Wie inzwischen bereits gewohnt, bringt der Jahreswechsel auch dieses Jahr eine Fülle von steuerlichen Änderungen für Unternehmen und Privatpersonen. Exemplarisch sollen hier einige genannt werden.

1. Elektronische Übermittlung von Daten der Gewinnermittlung

Auf die zunächst vorgesehene elektronische Übermittlung von Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Bilanzen an das Finanzamt wird für das Wirtschaftsjahr 2011 noch verzichtet. Nicht verschoben allerdings wird die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Daten betrieblicher Steuern ab 2011 für die Einkommensteuererklärung bei Gewinneinkünften, die Körperschaftsteuererklärung, die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung sowie den Antrag auf Dauerfristverlängerung und die Jahreserklärung zur Umsatzsteuer.

Arbeits- und Steuerrecht

Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung steigt zum 1. Januar 2011 von derzeit 2,8 % auf 3 %. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Absenkung von 3 % auf 2,8 % politisch beschlossene Maßnahme im Rahmen des Konjunkturpakets als Reaktion auf die Wirtschaftskrise war.

Die Insolvenzgeldumlage sinkt von 0,41 % im Jahr 2010 auf 0 % im Jahr 2011. Hintergrund ist, dass das Insolvenzgeschehen für das Jahr 2010 deutlich zu hoch eingeschätzt wurde.

Die Möglichkeit zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge unter bestimmten Bedingungen bei konjunktureller Kurzarbeit wird bis zum 31. März 2012 verlängert. Ebenfalls wird die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld von 12 Monaten auch 2011 fortgelten.

Die Option der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige wird entfristet. Gleichzeitig werden die Beiträge hierfür an das Niveau der versicherungspflichtig abhängig Beschäftigten angeglichen. Lediglich im ersten Jahr der Weiterversicherung kann ein ermäßigter Beitragssatz in Anspruch genommen werden.

Eingliederungszuschüsse für Ältere, die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, die Weiterbildung beschäftigter älterer Arbeitnehmer und der Vermittlungsgutschein werden um jeweils ein Jahr bis Ende des Jahres 2011 verlängert. Beim Vermittlungsgutschein wird die Wartefrist von zwei Monaten auf sechs Wochen verkürzt. So haben Arbeitslose ab 1. Januar 2011 früher Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Die Regelung zur erweiterten Berufsorientierung wird bis Ende 2013 verlängert. Die befristete Möglichkeit bei Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des ausbildenden Betriebes einen Ausbildungsbonus für das die Ausbildung fortführende Ausbildungsverhältnisse zu zahlen wird bis Ende 2012 verlängert.

Im neuen Jahr treten im Bereich der Grundsicherung ("Hartz IV") verschiedene gesetzliche Neuregelungen in Kraft. Die Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze und ein Bildungspaket zur Teilhabe bedürftiger Kinder können erst nach Beschluss des noch andauernden Vermittlungsverfahrens zwischen Bundesrat und Bundestag in Kraft treten. Eine Rückwirkung ist jedoch geplant.

2. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Ab dem 01.01.2010 sind nun zwingend die Regelungen und Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes anzuwenden. Der Abschluss für 2010 muss also auf jeden Fall nach den neuen Regelungen erfolgen. Dies ist meistens mit einer Änderung des Aussehens des Abschlusses verbunden. Wer bereits für 2009 freiwillig umgestellt hat, muss hier mit Anpassungsaufwand nicht mehr rechnen.

3. Änderungen bei der Lohnabrechnung

Nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) müssen ab dem 01.01.2011 Erstattungsanträge für Arbeitgeberaufwendungen im Rahmen der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Beschäftigungsverbot sowie der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld elektronisch übermittelt werden. Dies bedeutet, dass die Erstattungsanträge bereits zum normalen Lohnabrechnungstermin des jeweiligen Monats mit zu übermitteln sind. Ferner werden zum neuen Jahr die Umlage- und Erstattungssätze der Krankenkassen bei Krankheit vereinheitlicht. Es gibt zukünftig bei jeder Kasse vier Umlagesätze, welche die Erstattungssätze zwischen 40 % und 80 % vorsehen. Im Laufe des Jahres 2011 wird ferner der bestehende Tätigkeitsschlüssel für die DEÜV-Meldungen von dem bisher fünfstelligen Schlüssel auf einen neunstelligen Schlüssel erweitert. Schließlich ist Ihnen bereits sicherlich aufgefallen, dass für das Jahr 2011 keine neuen Lohnsteuerkarten mehr ausgegeben werden. Die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2010 behalten auch für 2011 ihre Gültigkeit. Wird erstmalig in 2011 eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt diese nunmehr nicht mehr die Gemeinde, sondern das zuständige Finanzamt in Form von Ersatzbescheinigungen aus.

4. Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken

Nach der Seeling-Rechtsprechung ließen sich teilweise unternehmerisch und teilweise privat genutzte Gebäude insgesamt dem Unternehmen zuordnen und die auf das Gebäude insgesamt entfallende Umsatzsteuer zunächst komplett als Vorsteuer abziehen. Ab dem Jahr 2011 geht dies so nicht mehr. Die Vorsteuer kann nur noch anteilig insoweit abgezogen werden, als sie auf die tatsächliche Verwendung des Grundstücks für unternehmerische Zwecke entfällt. Die Seeling-Rechtsprechung ist letztmalig anzuwenden auf vor 2011 abgeschlossene Kaufverträge bzw. Bauanträge, die bis Ende 2010 gestellt sind.

5. Ort der Leistung bei kulturellen und künstlerischen Leistungen

Ab 2011 richtet sich der Ort der Leistung für kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen grundsätzlich nach dem Sitz oder der Betriebsstätte des Leistungsempfängers. Der Ort der tatsächlichen Leistungserbringung ist nur noch dann von Belang, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer ist. Eintrittskarten zu kulturellen, künstlerischen und ähnlichen Veranstaltungen werden an dem Ort besteuert, an dem die Veranstaltung stattfindet - zumindest wenn die Leistung an einen Unternehmer erfolgt.

6. Änderungen bei betrieblichen Kraftfahrzeugen

Bei betrieblichen Fahrzeugen kommt es immer zur ertragsteuerlichen Erfassung der Privatnutzung solcher Fahrzeuge und der Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Familienheimfahrten. Wer den Privatanteil eines betrieblich genutzten Pkw nicht nach der Listenpreis-Methode ermitteln will, muss zwingend ein steuerlich anerkanntes Fahrtenbuch führen. Die Listenpreis-Methode kann auch für die Umsatzbesteuerung der privaten Nutzung eines Betriebs-Kfz. verwandt werden, in dem vom ermittelten Betrag für die nicht mit Vorsteuer belasteten Kosten ein Pauschalabschlag von 20 % erfolgt. Auf den tatsächlichen Anteil der Aufwendungen ohne Vorsteuer (Kfz-Steuer, Versicherungen) kommt es nicht an. Für gezahlte Kfz.-Steuer, soweit sie auf die Zulassungszeit im folgenden Wirtschaftsjahr entfällt, ist gewinnerhöhend ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.

7. Degressive Abschreibung

Die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter läuft wie geplant zum 31.12.2010 aus. Dies bedeutet, dass die degressive AfA nur noch für bewegliche Wirtschaftsgüter nutzbar ist, die bis zum 31.12.2010 gekauft oder hergestellt wurden. Erforderlich ist, dass das entsprechende Wirtschaftsgut vor dem 01.01.2011 geliefert oder fertiggestellt ist.

8. Investitionsabzugsbetrag

Für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages und der zwanzigprozentigen Sonder-AfA sinken ab 2011 die Schwellenwerte wieder auf das Niveau von 2008 ab. Dies bedeutet, dass für die Nutzung die Grenze des Betriebsvermögens wieder von 335.000 auf 235.000 EUR sinkt wie der Gewinn für Überschussrechner von 200.000 auf 100.000 EUR. Maßgebend sind die Betriebsgrößengrenzen am Schluss des Wirtschaftsjahres, in dem der Abzug vorgenommen wird bzw. für die Sonder-AfA das Jahr vor der Anschaffung.

9. Häusliches Arbeitszimmer

Nachdem das BVerfG die geltende Regelung gekippt hatte, bestimmt das Jahressteuergesetz 2010 nunmehr, dass das häusliche Arbeitszimmer steuerlich in begrenztem Umfang berücksichtigt werden muss, wenn für die betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ist dies der Fall wird ein Abzug bis zur Höhe von 1.250,00 EUR zugelassen. Diese Änderung gilt rückwirkend ab 2007. Nutzbar ist die Rückwirkung jedoch nur in noch offenen Sachverhalten.

10. Höhere Grunderwerbsteuer

Sachsen-Anhalt, Berlin und Hamburg haben es vorgemacht und sind aus dem bislang geltenden Einheitssatz zur Grunderwerbsteuer ausgestiegen und haben diese erhöht. Ab 2011 erhöht ferner Brandenburg die Grunderwerbsteuer auf 5 %, Bremen und Niedersachsen auf 4,5 % sowie das Saarland auf 4 %. Ab 2013 will Schleswig-Holstein ebenfalls auf 5 % anheben. In Thüringen ist man noch in der Entscheidungsfindung. In diesem Bereich werden daher Vermeidungsstrategien lohnenswerter.

11. Sozialversicherungsthemen

Die Beitragsbemessungsgrenze 2011 der Krankenversicherung sinkt, während die anderen Eckwerte stagnieren. Der Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich zum 01.01.2011 von 14,9 auf 15,5 %. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmeranteil von 7,9 % auf 8,2 % ansteigt und der Arbeitgeberanteil von 7,0 auf 7,3 % steigt. Daneben dürfen die Kassen einen Zusatzbeitrag direkt vom Mitglied erheben. Dieser unterliegt nicht mehr der Begrenzung auf 1 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds. Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, scheiden nunmehr wieder sofort aus der Krankenversicherung aus. Die Grenze sinkt zum 01.01.2011 bundesweit auf 49.500 EUR. Ausreichend ist, dass das Gehalt neben der aktuellen Grenze auch die des Vorjahres übersteigt. Bislang war ein dreijähriges Überschreiten erforderlich. Wird bei der Zusammenrechnung mehrerer geringfügiger Beschäftigungen festgestellt, dass die Voraussetzung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nicht mehr vorliegt, tritt Versicherungspflicht jetzt nach Neuregelung erst mit dem Tag ein, an dem die Entscheidung hierüber von der Minijobzentrale bekannt gegeben wird. Dadurch entfallen rückwirkende Haftungsbeträge.

12. Gemeinnützigkeitsrecht

Erhalten Vorstandsmitglieder eines gemeinnützigen Vereins ohne eine satzungsmäßige Grundlage eine Vergütung, verstößt dies gegen das Gebot der Selbstlosigkeit. Dieser Verstoß kann zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen. Daher muss die Satzung ausdrücklich die Zahlung von Aufwandsentschädigungen oder Vergütungen an Vorstandsmitglieder vorsehen. Die Frist zur Anpassung der Satzungen endet zum 31.12.2010.

13. Für Arbeitnehmer

Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2011 weiter. Ab 2011 wechselt die Zuständigkeit für Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kindern oder Freibeträgen von den Gemeinden auf die Finanzämter. Für entsprechende Anträge ist also jetzt das Finanzamt zuständig. Kindergartenzuschüsse des Arbeitgebers bleiben nur dann steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht werden. Unschädlich ist jedoch eine Zahlung durch Anrechnung auf freiwillige Sonderzahlungen wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Für berufsbedingte Umzüge gelten ab dem 01.01.2011 höhere Pauschalen, die im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

14. Für Immobilieneigentümer

Die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen im häuslichen Bereich gilt ab 2011 nicht mehr, wenn die betroffenen Maßnahmen mit öffentlichen Mitteln, zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen gefördert sind. Die Vergütungssätze für eingespeisten Solarstrom von neuen Anlagen sinken bei Inbetriebnahme ab dem 01.01.2011 planmäßig, wie dies im Rahmen der gesetzlichen Regelung vorgesehen war.

15. Für Bezieher von Kapitaleinkünften

Wie der Bundesfinanzhof am 15.06.2010 entschied, sind Zinsen auf Steuererstattungen nicht steuerbar. Dennoch sollen sie im Rahmen der Anlage KAP in der Erklärung 2010 erfasst werden, da der Gesetzgeber plant, eine gesetzliche Regelung einzuführen, wonach es sich dabei um Kapitaleinnahmen handeln solle. Für Kapitaleinkünfte gilt grundsätzlich die so genannte Abgeltungssteuer, d.h. ein Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Auf Antrag jedoch unterliegen die Kapitaleinkünfte der tariflichen Steuer, wenn dies zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt (Günstigerprüfung). Diese Berücksichtigung können Anleger bereits im Rahmen der Vorauszahlungen geltend machen, wenn ihre individuelle Steuerprogression voraussichtlich unter dem pauschalen Satz von 25 % bleibt. Dies führt zu einem Vorziehen des Entlastungseffekts. Um dies zu berechnen, werden die voraussichtlichen Kapitaleinnahmen und die hierauf einbehaltene Kapitalertragsteuer im Rahmen eines Antrags auf Herabsetzung der Vorauszahlungen hochgerechnet. Hierbei ist jedoch wichtig, dass sämtliche Erträge berücksichtigt werden müssen (bei Zusammenveranlagung sämtliche Erträge von beiden Ehegatten).

Quelle: mak Anwalts- und Steuerkanzlei Menzel · Amarotico RA Gesellschaft mbH

zuletzt editiert am 24. Februar 2021
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