Für Neubauten regelt die Energie-Einsparverordnung die Anforderungen an den Wärmebedarf von Wohn- und Nutzgebäuden. Das Gebäude wird hierbei als Ganzes betrachtet.
Schlechte Wärmedämmung kann durch den Einsatz regenerativer Energien kompensiert werden, ein hochwertig gedämmtes Dach kann trotz mäßig dämmender Wände das Klassenziel der EnEV sichern. Solange gewisse Mindestgrenzen eingehalten werden, zählt nur das Gesamtergebnis. Im Sanierungsfall ist dieses Energiebilanz-Verfahren meist weder verpflichtend noch anwendbar. Hier greift das Bauteilverfahren, die Mindestanforderungen müssen nur für das zu sanierende Bauteil erfüllt werden. Für Dacharbeiten gilt: bei Steildach-Umdeckungen darf der U-Wert (früher k-Wert) von 0.3, bei Abdichtungssanierungen der U-Wert von 0.25 nicht überschritten werden.Wie aber errechnet sich der U-Wert? Am einfachsten erläutert sich das Verfahren am Beispiel eines nicht belüfteten Flachdaches, früher Warmdach genannt.
Markus Friedrich