Wer kennt das nicht – Sie fahren mit dem Auto in den Urlaub und dann steht ein netter Herr an der Straße, winkt mit einer Kelle und möchte zusätzlich zu den Papieren auch noch den Verbandskasten sehen.
Im Betrieb läuft es ähnlich: Auch dort gibt es eine Reihe von Geräten oder Maschinen, die regelmäßig überprüft werden müssen. Dazu gehören nicht nur die Verbandkästen, die Autos, Transporter und Anhänger, sondern auch andere Geräte wie alle kraftbetriebenen Maschinen, Kompressoren, RWA-Anlagen und Feuerlöscher. Hier gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Prüfungen und vor allem Prüfzeiträumen.
Prüfpflichtige Anlagen erfassen
Um hier nicht den Überblick zu verlieren, sollte der Bereich prüfpflichtige Anlagen systematisch erfasst werden. Hilfreich ist dabei eine Liste, die alle Geräte erfasst und in der vermerkt ist, wer diese prüfen kann, wo diese Anlage sich im Normalfall befindet und wann der nächste Prüftermin ist. Auch eine Software kann diese Anforderung lösen – einige Hersteller bieten ein Tool an, das die Maschinen erfasst. Diese melden mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf, wenn zum Beispiel die Feuerlöscher geprüft oder die TÜV-Untersuchung der Anhänger demnächst fällig werden. Eine weitere Möglichkeit ist das Maschinen-Management, bei dem der Betrieb die Maschinen least und die Leasingfirma diese Prüfaufgaben übernimmt.
Wann braucht es Sachkundige?
Prüfen sollten Sie auch, welche Maschinen durch sachkundige Mitarbeiter geprüft werden können. Um einen Verbandkasten zu überprüfen, braucht der Betrieb keinen Sachkundigen. Die Überprüfung der Leitern kann durch einen Mitarbeiter vollzogen werden. Wichtig ist, dass Sie dafür sorgen, dem entsprechenden Mitarbeiter alle dafür nötigen Werkzeuge in die Hand zu geben. Zum einen benötigt der Mitarbeiter das Fachwissen – hier hilft die Berufsgenossenschaft mit entsprechenden Lehrgängen weiter. Sie müssen auch dafür sorgen, dass die Mitarbeiter entsprechende Protokolle oder Checklisten verwenden, um die Prüfungen zu dokumentieren. Die geprüften Geräte bekommen Prüfaufkleber, die Sie dem Mitarbeiter zur Verfügung stellen müssen. Auch hierfür sollten Sie die Internetseite der BG besuchen, dort bekommen Sie für Leitern und andere Maschinen die entsprechenden Prüfaufkleber.
Einige Unternehmen haben sich spezialisiert, diese Prüfaufgaben zu übernehmen. Sie haben ihre Prüfzeiträume gespeichert und melden sich frühzeitig an. Dies ist ein guter Service, der sie entlasten kann. Aber Vorsicht: Falls diese Firmen Sie vergessen haben, weil vielleicht ein Mitarbeiter erkrankt ist oder Sie aus dem System fallen, sind Sie als Unternehmer für diese Prüfungen verantwortlich. Generell sollten Sie daher in regelmäßigen Abständen kontrollieren, ob ihre prüfpflichtigen Anlagen auch geprüft sind.
Jens Möller ist Technischer Berater im Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Hessen. Er schreibt im DDH Experten Rat zum Thema Arbeitssicherheit.