2009-09-15T00:00:00Z Dauerhaft dicht

Anforderungen an den Dämmstoff beim Umkehrdach Teil 1

Bedingt durch das Konstruktionsprinzip, die Wärmedämmung außerhalb der Abdichtung anzuordnen, muss der Dämmstoff mehreren Einflüssen dauerhaft widerstehen können. So muss der Dämmstoff dauerhaft Wasser durch Niederschlag und der Frost-Tau-Wechsel-Beanspruchung widerstehen ohne nennenswert etwas von seiner Dämmleistung und Druckfestigkeit einzubüßen. Derzeit ist nur extrudierter Polystyrolschaum (XPS) nach DIN EN 13164 ohne Einschränkung diesen Anforderungen gewachsen und damit vorbehaltlos für die Umkehrdachbauweise geeignet. n der DIN V 4108-10 werden für verschiedene Wärmedämmstoffe und verschiedene Anwendungsgebiete Mindestanforderungen definiert, die der Wärmedämmstoff erfüllen muss. Wärmedämmstoffe für die keine Anforderungen definiert sind, bzw. für bestimme Anwendungen der Vermerk "keine genormte Anwendung" zu finden ist, sind für diese Anwendung nicht geeignet oder bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung um trotz fehlender Normung eingesetzt werden zu dürfen. Innerhalb dieser DIN V 4108-10 findet sich nur ein Dämmstoff, der für die Anwendung Umkehrdachdämmung genormt ist. Dieser Dämmstoff ist extrudierter Polystyrolschaum (XPS) nach DIN EN 13164. Je nachdem welche Belastungsgruppe (näheres s. DIN V 4108-10) gewählt wird, muss das XPS-Produkt mindestens folgende Parameter erfüllen: Diese Anforderungen an den Dämmstoff gelten nur für das bekieste Umkehrdach. Begrünte oder befahrbare Umkehrdächer werden in der DIN V 4108-10 nicht geregelt und bedürfen deshalb einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. Welche Anforderungen dann gestellt werden, kann den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für das Wärmedämmsystem Umkehrdach begrünt entnommen werden.

Wärmeschutznachweis

Durch die spezielle bzw. umgekehrte Bauweise des Umkehrdaches, die Dämmung außerhalb der Abdichtung anzuordnen und damit der Bewitterung auszusetzen, wird natürlich die Frage aufgeworfen in wie weit die Dämmung ihrem Zweck nachkommen kann, das Bauteil zu dämmen. Und damit, ob der berechnete U-Wert der Realität entspricht. Die Antwort auf diese Frage findet sich in der DIN 4108-2. Unter 5.3.3 wird darauf hingewiesen, dass es zum einen zulässig ist die Umkehrdachdämmung aus extrudiertem Polystyrolschaum als Wärmedämmung beim Wärmeschutznachweis in Ansatz zu bringen und zum anderen, dass ein kurzfristiges Überstauen der Wärmedämmung (während intensiver Niederschläge) als unbedenklich angesehen werden kann. Ein langfristiges Überstauen der Wärmedämmplatten ist durch eine geeignete Dachentwässerung auszuschließen. Bei der Bestimmung des U-Wertes ist zum Wärmedurchgangskoeffizienten ein Delta-U-Wert hinzuzufügen. Dieser trägt dem Umstand Rechnung, dass die Wärmedämmung außerhalb der Abdichtung liegt und somit die Wärmedämmung temporär (bei Niederschlag) unterströmt werden kann. Je nach Anteil der Wärmedämmung unter der Abdichtung werden folgende Zuschläge veranschlagt:

Ausnahme:

Wird ein wasserableitendes Dachvlies in Kombination mit einem extrudierten Polystyrolschaum gemäß DIN EN 13164 verwendet, so kann die Erhöhung des U-Wertes entfallen, wenn die Produktkombination für die Anwendung als Wärmedämmsystem Umkehrdach in der Ausführung mit Kiesschicht und wasserableitenden Trennlage über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügt.

Günter Rudolph

zuletzt editiert am 24. Februar 2021
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