Fassade 2010-04-08T00:00:00Z Dem Feuer einen Riegel vorschieben

Brandsperren haben das Ziel, Brandausbreitungen im Hinterlüftungsspalt zu begrenzen. Für den Fassadenverleger ist es wichtig, den Einbau schriftlich zu vereinbaren - auch dann, wenn ein Brandschutzkonzept vorliegt.

Die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz (Argebau) hat im Mai 2008 den Wortlaut einer Anlage zur DIN 18516-1 beschlossen, die in die Musterliste der Technischen Baubestimmungen (TB) aufgenommen wurde. Diese Regelung zum Einbau so genannter Brandsperren hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) im September 2008 veröffentlicht. Sie kann als Anerkannte Regel der Technik abverlangt beziehungsweise als geschuldete Leistung gefordert werden (VOB/B). Die Einführung auf Länderebene ist mehrheitlich erfolgt.

Musterliste des DIBt

Die Musterbauordnung verlangte bisher "besondere Vorkehrungen gegen Brandausbreitung zu treffen", ohne diese näher zu beschreiben. In aller Regel genügte der Einbau nichtbrennbarer Komponenten, normative Vorgaben zur Ausführung des Bauteils Brandsperre gibt es nicht. Mit der Musterliste der Technischen Baubestimmungen werden diese Vorkehrungen nunmehr präzisiert, hier eine auszugsweise Wiedergabe: 3. Dämmstoffe/Unterkonstruktionen/Hinterlüftungsspalt 3.1 Die Wärmedämmung muss nichtbrennbar sein. Die Dämmstoffe sind entweder mechanisch (DIN 18516-1) oder mit einem Klebemörtel, der schwerentflammbar ist oder einen Anteil von nicht mehr als 7,5 Prozent an organischen Bestandteilen aufweist, auf dem Untergrund zu befestigen. Stabförmige Unterkonstruktionen aus Holz sind zulässig. 3.2 Die Tiefe des Hinterlüftungsspaltes darf nicht größer sein als: - 50 Millimeter bei Holzunterkonstruktionen - 150 Millimeter bei Metallunterkonstruktionen. 4. Horizontale Brandsperren 4.1 In jedem zweiten Geschoss sind horizontale Brandsperren im Hinterlüftungsspalt anzuordnen. Die Brandsperren sind zwischen der Wand und der Bekleidung einzubauen. Bei einer außen liegenden Wärmedämmung genügt der Einbau zwischen dem Dämmstoff und der Bekleidung, wenn der Dämmstoff im Brandfall formstabil ist und einen Schmelzpunkt von > 1.000 Grad aufweist. 4.2 Unterkonstruktionen aus brennbaren Baustoffen müssen im Bereich der horizontalen Brandsperren vollständig unterbrochen sein. 4.3 Die Größe der Öffnungen in den horizontalen Brandsperren ist insgesamt auf 100 cm²/lfdm Wand zu begrenzen. Die Öffnungen können als gleichmäßig verteilte Einzelöffnungen oder als durchgehender Spalt angeordnet werden. 4.4 Die horizontalen Brandsperren müssen über mindestens dreißig Minuten hinreichend formstabil sein (zum Beispiel aus Stahlblech, ? 1,0 Millimeter dick). Sie sind in der Außenwand in Abständen von ? 0,6 Meter zu verankern. Die Stahlbleche sind an den Stößen ? 3,0 Zentimeter zu überlappen. 4.5 Laibungen von Außenwandöffnungen (Türen, Fenster) dürfen integraler Bestandteil von Brandsperren sein, soweit der Hinterlüftungsspalt durch Bekleidung der Laibungen und Stürze der Außenwandöffnungen verschlossen ist. Die Bekleidung muss den Anforderungen nach Ziffer 4.4 entsprechen, Unterkonstruktionen und eine gegebenenfalls vorhandene Wärmedämmung müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. 4.6 Horizontale Brandsperren sind nicht erforderlich - bei öffnungslosen Außenwänden - wenn durch die Art der Fensteranordnung eine Brandausbreitung im Hinterlüftungsspalt ausgeschlossen ist (zum Beispiel durchgehende Fensterbänder, geschossübergreifende Fensterelemente) - bei Außenwänden mit hinterlüfteten Bekleidungen, die einschließlich ihrer Unterkonstruktion, Wärmedämmung und Halterungen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen, wenn der Hinterlüftungsspalt im Bereich der Laibungen von Öffnungen umlaufend im Brandfall über dreißig Minuten formstabil (zum Beispiel durch Stahlblech mit einer Dicke von ? 1,0 Millimeter) verschlossen ist. - Vertikale Brandsperren: Der Hinterlüftungsspalt darf über die Brandwand nicht hinweggeführt werden. Der Hinterlüftungsspalt ist mindestens in Brandwanddicke mit einem im Brandfall formstabilen Dämmstoff mit einem Schmelzpunkt von > 1.000 Grad auszufüllen.

Relevanzen für den Fassadenverleger

Fachzeitschriften-Archiv

zuletzt editiert am 24. Februar 2021
Newsletter