Nach den Fachregeln des Dachdeckerhandwerks müssen Dachziegel gegen Windsoglast mechanisch gesichert werden. Bei einem Sanierungsobjekt setzte der Dachdecker Sturmklammern ein, die speziell auf den Deckwerkstoff Biberschwanz ausgelegt waren.
Lange Zeit stand hinter der Weiterverwendung des unter Denkmalschutz stehenden Erlwein-Speichers am Dresdener Elbufer ein großes Fragezeichen. Inzwischen wurde der Stahlbeton-Skelettbau zu einem Hotel umgebaut.
Dach mit großen Angriffsflächen
Aufgrund seiner Firsthöhe von 39,50 Meter überragt das neue Hotel nicht nur optisch die Gebäude des nebenan befindlichen sächsischen Landtages und des Kongresszentrums, sondern bietet mit seinem rund 3.400 Quadratmeter großen Dach auch Wind und Wetter viel Angriffsfläche. Die Sturmstärke und -häufigkeit nehmen in Deutschland nachweislich zu, sie können bei ungesicherten Dachflächen zu beträchtlichen Schäden führen. Die Fachregeln für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen fordern in Anlehnung an die DIN 1055-4 zusätzliche Sicherungsmaßnahmen. Bei Einhaltung der Forderungen gilt die Deckung als regensicher und windsoggeschützt. Neben der optischen Dachform, der Dachneigung und -nutzung, sind insbesondere die Firsthöhe, das Deckungsmaterial und die Zuordnung zur Windzone ausschlaggebend, wie Zusatzmaßnahmen zur Windsogsicherung ausgeführt werden müssen.
Der ehemalige Erlwein-Speicher besaß eine durch viele Gauben stark gegliederte Dachfläche. Aus Gründen des Denkmalschutzes wurde diese Form beim Hotelneubau beibehalten und um ein Glasdach im Firstbereich ergänzt. Da das Dachgeschoss voll genutzt wird, ergibt sich daraus eine erhöhte Anforderung an die Dachfunktion. Diesem erhöhten Sicherheitsbedürfnis ist durch Einbau geeigneter Zusatzmaßnahmen Rechnung zu tragen, so die Fachregeln. Deutschland ist in vier Windzonen eingeteilt, denen unterschiedliche Windkräfte zugeordnet werden; Dresden liegt in Windzone I. Die dort wirksame Last entsteht durch die Windanströmung auf das Gebäude. Sie setzt sich aus Windsog- und Winddrucklast zusammen. Nach diesen Werten werden die Zusatzmaßnahmen zur Windsogsicherung festgelegt. In den Fachregeln werden als Zusatzmaßnahmen Befestigungen mit auf den Dachziegel abgestimmten Klammer-, Schraub- oder Nagelbefestigungen genannt. Diese müssen mindestens korrosionsgeschützt sein. Klammern zur Windsogsicherung müssen auf den Deckwerkstoff (in Dresden: Biber) abgestimmt und vom Hersteller zugelassen sein. Die Art und Zahl der notwendigen Verklammerung kann einer Tabelle in den Fachregeln entnommen oder über eine Einzelfallberechnung ermittelt werden.
Klammern: Auf Biberschwänze abgestimmt
Aus den Daten: Firsthöhe, Dachform, Windzone, Deckmaterial und Dachneigung (Fläche: 35 Grad, Gaubenbereich: 48 Grad) errechnete der Hersteller der Klammern deren Anzahl und Anordnung. Der Dachdecker verlegte die Klammern in den Rand- und Eckbereichen sowie im First- und Gratbereich in einem jeweils zwei Meter breiten Streifen. Zusätzlich wurde die restliche Dachfläche durch Verschraubung der Ziegel gegen Windsog gesichert.
Der Einbau der speziell für Biberschwanz-Deckungen entwickelten Klammern ergibt eine mechanisch sichere Verbindung von Ziegellage und Lattung. Hergestellt wird die Klammer in drei Maßvarianten: von zehn bis zwanzig Millimeter Dicke, für vier Lattenstärken von 25 bis fünfzig Millimeter. Sie besteht aus Edelstahl oder ist mit einer Zink-Aluminium-Beschichtung versehen. Die Klammer wird einfach in die Dachlattung eingehängt, sie lässt sich rationell verlegen.
Die Fachregeln fordern, dass Klammern zur Windsogsicherung geeignet und auf den jeweiligen Deckwerkstoff abgestimmt sein müssen. Es muss seitens des Herstellers der Dachziegel und des Klammerherstellers eine eindeutige Zuordnung ausgewiesen sein. Die Bemessungslast von Klammern sowie deren Eignung für den verwendeten Dachziegel ist vom Hersteller nachzuweisen. Der Dachdecker sollte unbedingt beachten, dass die genannten Werte allein für die verwendeten Produkte gültig sind. Denn im Schadensfall kann es zu Problemen führen, wenn nicht geprüfte oder vom Ziegel- und Klammerhersteller nicht freigegebene Produkte verarbeitet werden.