Wie die Analysen vieler Gebäudebrände zeigen, werden vorgeschriebene bauliche Brandschutz-Maßnahmen häufig nicht oder nur unzureichend eingehalten. 700 Brandtote verzeichnet die Statistik durchschnittlich pro Jahr in Deutschland.
Die unmittelbar durch das Feuer verursachten Sachschäden belaufen sich auf rund 125.000 Euro je Brandereignis. Die Folgeschäden, zum Beispiel durch Löscharbeiten, können sich auf das Drei- bis Zehnfache addieren. Bei korrekter Umsetzung der Brandschutzbestimmungen hätten in vielen Fällen Tote, Verletzte und große Schäden vermieden werden können.
Absoluten Schutz gibt es nicht
Beim vorbeugenden baulichen Brandschutz geht es darum, "bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind." So die allgemeinen Vorgaben der Musterbauordnung (MBO, § 14). Das Dach ist bei einem Gebäudebrand besonders gefährdet. Durch die starken Auftriebskräfte des heißen Rauchs entstehen unter den Dachschrägen schnell Temperaturen von 500 bis 600 Grad Celsius. Abfallende oder abtropfende Deckenbaustoffe können die Ausbreitung des Feuers auf andere brennbare Gegenstände im Raum beschleunigen und damit den sogenannten Flashover, die Einleitung des Vollbrandes, schneller auslösen. Mit dem Vollbrand steigt die Bedrohung von Menschenleben ebenso rapide an wie die Höhe der Sachschäden. Eine weitere Gefährdung für die Bewohner geht von der Rauchentwicklung aus. Giftige Gase, die bei einem Brand freigesetzt werden, können bereits nach zwei Minuten für den Menschen tödlich sein.
Nichtbrennbare Deckenoberflächen und nichtbrennbare Dämmstoffe in Dachkonstruktionen und Trennwänden können helfen, den Flashover um eine oftmals entscheidende Zeitspanne zu verzögern, das Entstehen giftiger Rauchgase einzudämmen und ein Übergreifen des Feuers auf andere Gebäudeteile zu verhindern. Außerdem schützen nichtbrennbare Dämmstoffe die tragende Holzkonstruktion im Brandfall.
Brandschutz durch nichtbrennbare Baustoffe
Die europäischen Baustoffklassen nach DIN EN 13501 berücksichtigen das Gefährdungspotential, das von brennbaren Baustoffen im Falle eines Feuers ausgehen kann, stärker als die bisherige deutsche Brandschutznorm DIN 4102. Die Zuordnung in die europäischen Baustoffklassen A 1 und A 2 (nichtbrennbare Baustoffe) bis F orientiert sich am Beitrag der Baustoffe zum Flashover. Da brennbare Baustoffe der Klassen B bis F einen Brandverlauf in unterschiedlicher Form und Intensität beschleunigen können, definiert die EU-Norm zusätzliche Anforderungen an die Rauchentwicklung (s1 bis s3; s = smoke = engl. für: Rauch) und an das brennende Abtropfen (d0 bis d2; d = droplets = engl. für: Tröpfchen). Die jeweilige Einstufung muss auf den Produktverpackungen angegeben sein, sofern diese das CE-Zeichen tragen. Bei nichtbrennbaren Baustoffen der Baustoffklasse A 1 findet man diese Angaben nicht, da diese Einstufung nur erreicht wird, wenn bei den umfangreichen Brandprüfungen keine der genannten Brandparallelerscheinungen auftritt. Nichtbrennbare Baustoffe der Klasse A 1 bieten daher von vornherein deutlich mehr Sicherheit im Brandfall. Das Brandverhalten von Bauteilen wird durch die Einstufung in Feuerwiderstandsklassen beschrieben. Die bekannten nationalen Bauteilkennzeichnungen nach DIN 4102 besitzen in Deutschland immer noch Gültigkeit. Ist laut Ausschreibung ein Dachaufbau feuerhemmend (fh) auszuführen, muss er die Feuerwiderstandsklasse F 30-B erfüllen. Das heißt, er muss einem Brand dreißig Minuten lang standhalten.In Deutschland ist der bauliche Brandschutz durch die Landesbauordnungen (LBO) und ergänzende Rechtsverordnungen geregelt. In Abhängigkeit von der Gebäudeklasse, der Lage des Hauses auf dem Grundstück und zur Nachbarbebauung stellen die LBO Anforderungen an die Art der Bedachung sowie an Mindestabstände von Dachdurchlässen und -aufbauten. Darüber hinaus fordern sie in bestimmten Fällen eine feuerhemmende Ausführung (F 30-B) von Dachkonstruktionen, um das Übergreifen eines Brandes von innen nach außen zu verzögern. Diese Forderungen betreffen beispielsweise die Dächer von aneinander gereihten, giebelständigen Gebäuden, Dächer, an die Aufenthaltsräume anschließen, sowie Dächer von Anbauten, die an Wände mit Fenstern grenzen. Raum abschließende Trennwände zwischen fremd bewohnten Nutzungseinheiten im Dach müssen ebenfalls mindestens feuerhemmend (F30-B), in einigen Fällen sogar feuerbeständig (F90-B) ausgeführt sein. Angrenzende Bauteile dürfen den geschuldeten Feuerwiderstand nicht gefährden. Auch bei der Modernisierung, zum Beispiel bei der nachträglichen Dachdämmung, muss der Dachdecker eventuelle Brandschutz-Vorschriften beachten und in Zweifelsfällen die geltende LBO zu Rate ziehen oder die Baugenehmigungs-Behörde fragen.
Michael Langkau