Steildach 2010-04-15T00:00:00Z Der genormte Wind

Die überarbeite Norm für Windlasten (DIN 1055-4) ist baurechtlich eingeführt und damit verbindlich. Lesen Sie über die wichtigsten Fakten zur Windsogsicherung bei Dachziegeln und Dachsteinen.

Mit Einführung der Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen im Jahr 1997 wurde die Befestigung (Windsogsicherung) der Dachdeckung mit kleinformatigen Deckwerkstoffen aus Beton und Ton geregelt. Bis dahin gab es keine festen Vorschriften für die Befestigung der Dachziegel und Dachsteine, lediglich Anforderungen an die Werkstoffe waren Inhalt der alten Fachregeln. Die Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen von 1997 war hinsichtlich der Windlasten ihrer Zeit ein wenig voraus, sie teilte die Bundesrepublik Deutschland in vier Windzonen auf, wobei die damals gültige Norm für Windlasten (DIN 1055-4 Ausgabe1986) diese Unterteilung nicht kannte.

"Geteiltes" Deutschland

Die überarbeitete Windlastnorm (DIN 1055-4 Ausgabe 2005) teilt Deutschland nun auch in vier Windzonen, wobei die Abgrenzung zwischen den einzelnen Windzonen geringfügig anders ist als in der Fachregel von 1997. Wenn die Windlastzone für den Standort des Daches nicht mit genügender Genauigkeit aus den Karten, die den Vorschriften beigefügt sind, entnommen werden kann, gibt der Einführungserlass des jeweiligen Bundeslandes zur neuen Windlastnorm genauere Angaben zur Zuordnung der Windzonen nach Verwaltungsgrenzen. Im Zweifelsfall ist immer die höhere Windzone anzunehmen. Trotz dieser Änderungen zu den Windlasten braucht der Handwerker sich im Moment nicht weiter mit der Windlastnorm auseinander zusetzen, denn die Zusatzmaßnahmen zur Windsogsicherung der Fachregel behalten weiter Ihre Gültigkeit. Im Anwendungsbereich der neuen Windlastnorm heißt es deshalb ausdrücklich "Für die Anwendung der Norm bei der Ermittlung der Lasten für die Windsogsicherung von kleinformatigen, überlappend verlegten Bauteilen, zum Beispiel Dachziegel oder Dachsteine, können abweichende Regelungen maßgebend sein."

Neben einer neuen Windlastnorm hat sich auch die Vorschrift für die Bestimmung des Abhebewiderstandes von Dachdeckungen aus Dachziegeln und Dachsteinen (DIN EN 14437:2005-02) geändert. In der Zukunft werden diese Änderungen in das Regelwerk des Dachdeckerhandwerks einfließen und es wird ein überarbeitetes Nachweisverfahren für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen geben. Dies wird auch schon im zuständigen Fachausschuss des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) beraten.

Berechnungshilfe nutzen

Der Dachdecker muss bei der Ausführung seit 1997 die Dachdeckung nach den Fachregeln befestigen. Zur einfachen Ermittlung der erforderlichen Befestigung wird vom ZVDH in der CD-ROM-Version der Fachregel eine kleine Berechnungshilfe angeboten, die die Arbeit wesentlich vereinfacht. Die Berechnung damit dauert nur wenige Minuten. Der Anwender muss dazu folgende Angaben bereithalten:

  • Ort in dem das Objekt gedeckt wird
  • Dachneigung
  • Firsthöhe
  • Dachform
  • Art der Deckunterlage
  • Dachdeckung (Dachziegel, Dachsteine, etc)
  • Anzahl der Dachziegel /-steine je Quadratmeter

Nach der Auswahl des Objektstandortes aus einer Liste der Orte kann die Klammerberechnung durchgeführt werden. Für den ausgewählten Ort werden die Windzone und die Höhe über NN schon vorgegeben. Für die Stadt Berlin als Beispiel ergibt sich daraus, dass nur eine Verklammerung im Rand- und Eckbereich erforderlich ist, der durch Windsog wesentlich mehr beansprucht ist als der Normalbereich. Der Randstreifen ist bei den angenommenen Abmessungen des Gebäudes zwei Meter breit anzunehmen. Für die Verklammerung sind Klammern mit einer Bemessungslast von 0,15 kN/Stück zu verwenden. Hierbei handelt es sich um Klammern mit der Mindestbemessungslast, also um die übliche Klammer. Zum Schluss kann die Berechnung mit allen erforderlichen Angaben und den Ergebnissen ausgedruckt werden

Peter Sepp

zuletzt editiert am 04. Januar 2023