Um die verschärften Anforderungen zur Windsogsicherung der neuen Fachinformation "Windlasten auf Dächern mit Dachziegel- und Dachsteindeckungen" des ZVDH zukünftig regelkonform umsetzen zu können, stehen dem Verarbeiter mehrere Berechnungswege zur Verfügung. Teil 2* unserer Serie erläutert praxisgerecht den Weg durch das ZVDH-Tabellenwerk.
Die neue Fachinformation "Windlasten auf Dächern mit Dachziegel- und Dachsteindeckungen" unterscheidet zwischen dem vereinfachten Nachweis der Windsogsicherung per ZVDH-Tabellenwerk und dem Einzelnachweis der Windsogsicherung per Rechengang oder Berechnungsprogramm. Im Folgenden wird der richtige Weg durch das ZVDH-Tabellenwerk zur Ermittlung des vereinfachten Nachweises dargestellt.
Wichtig für den Verarbeiter ist zu wissen, welche neuen Parameter zukünftig für die Berechnung der Windsogsicherung relevant sind: Entscheidend für die Wahl der anzuwendenden Tabelle ist zuerst die Deckunterlage (zwei Varianten), gefolgt von der Dachform (Sattel-, Walm- oder Pultdach), dem Gebäudestandort (Windzone) und der Klammergruppe (drei Kategorien für Falzziegel, eine für Biber). Nach Auswahl der anzuwendenden Tabelle nach diesen vier Parametern gelangt man dann innerhalb der Tabelle über die Gebäudeabmessungen (bis 25 Meter Höhe), die Dachneigung und das Format des Dachziegels schließlich zu den Angaben über den erforderlichen Verklammerungsgrad des einzudeckenden Daches.
Richtige Windzone festlegen
Der Gebäudestandort wird mithilfe einer Windzonenkarte ermittelt. Deutschland ist in vier Windzonen (WZ) unterteilt. Davon grenzen die Windzone zwei, drei und vier an die Küsten der Nord- und Ostsee. Aus diesem Grund ist für die Windzonen zwei, drei und vier neben der Kategorie Binnenland zusätzlich die Kategorie Küste und Inseln der Ostsee definiert. An allen Küsten gilt ein fünf Kilometer breiter Streifen mit höheren Anforderungen. Die Tabellen, die diesen Küstenstreifen behandeln, sind mit dem Zusatz "Küste" versehen. Weil die Werte von WZ-2 Küste und die Werte der nächst höheren WZ-3 Binnenland sich ähneln, sind diese Windzonen in den Tabellen zusammengelegt. Gleiches gilt für WZ-3 Küste und WZ-4 Binnenland.
Geometrie der Gebäude beachten
Das Regelwerk unterscheidet zwischen Satteldach, Walmdach und Pultdach. Neben der Dachform sind naturgemäß auch die Abmessungen des Bauwerks wichtig für die Bemessung. Die Gebäudehöhe oder Firsthöhe bestimmt die Windlast. Je höher ein Gebäude ist, umso höher sind die Windlasten.
Jürgen Henrich, Dirk Kühne, Gerard Halama
Den ausführlichen Artikel lesen Sie in Ausgabe DDH 06|2011.