Steildach 2009-09-15T00:00:00Z Der Schraub- und Nageltäter

Durchgangsbefestigungen von Dachkanten- und Mauerabdeckungen sind seit Jahrzehnten ein immer wiederkehrender Ausführungsfehler, nachzulesen in den Allgemein anerkannten Regeln der Technik. Dachdeckermeister Hans-Joachim Homeier beschreibt, wie es richtig gemacht werden muss.

Statt der nach den Allgemein anerkannten Regeln der Technik geforderten indirekten oder verdeckten Befestigung werden die Metallteile, gleich ob aus Zink, Kupfer, Aluminium, Eisenblech (Stahl) und Edelstahl, mit Schrauben oder Nägel in offener Durchgangsbefestigung montiert. Ebenfalls beliebt sind die vom Großhandel angebotenen Spenglerschrauben mit Scheibe und Dichtung, die den Eindruck erwecken sollen, dass diese Dichtscheibe die erforderliche Regensicherheit der Abdeckung gewährleistet.

Äußerstenfalls kann eine Ausnahme darin bestehen, dass bei einer stark geneigten Abdeckung bei einer Einbaulänge von maximal drei Meter eine Schraub-Direktbefestigung erfolgen kann, wenn der Schraubenkopf durch einen sogenannten Hauerboden abgedeckt und umseitig komplett mit dem Flächenuntergrund wasserdicht verlötet oder verschweißt wird.

Übertriebene Dichtheitsforderung?

Keinesfalls - es ist richtig, mit der (fast übertrieben erscheinenden) Forderung an die Abdichtung dieser kleinen Bohrlöcher so genau umzugehen. Die Allgemein anerkannten Regeln der Technik führen hierzu aus:

* Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk

(Ausgabe März 2006) herausgegeben vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. (ZVDH):

8 Abdeckungen

8.2 Abdeckungsarten

(1) Bei selbsttragenden Profilen ist der statische Nachweis der Standsicherheit durch den Hersteller zu erbringen. Die Befestigung erfolgt indirekt verdeckt mit mindestens korrosionsgeschützten Befestigungsmitteln. Der erforderliche Abstand für den Bewegungsausgleich ist Tabelle 6 zu entnehmen. Geeignet sind Bewegungsausgleicher mit oder ohne Abdeckstreifen.

(2) Nicht selbsttragende Abdeckungen werden auf flächiger Unterkonstruktion verlegt. Auf Mauerwerk oder Beton wird die Verwendung einer Trennschicht (siehe Kapitel 2.6) empfohlen. Die Metalldicke ist der Tabelle 2 zu entnehmen. Die Befestigung erfolgt indirekt durch korrosionsgeschützte Hafte, Vorstoßbleche, Haftstreifen u.a. mit geeigneten Schrauben/Nägeln/Stiften auf der Unterkonstruktion. In Ausnahmefällen kann bei Kleinflächen eine direkte Befestigung (siehe Abschnitt 3.4.1) erfolgen. Der Abstand der Hafte, Anzahl und Art der Befestigung richten sich nach dem Bauteil, der Gebäudehöhe und den Windlastannahmen. Auf geeignetem Untergrund sind auch Klebebefestigungen möglich.

* VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), Teil C:

ATV Klempnerarbeiten DIN 18339 (Ausgabe Dezember 2002)

3.4 Bauklempnerarbeiten

3.4.2 Dachrandabschlüsse, Mauerwerkabdeckungen und Anschlüsse sind mit korrosionsgeschützten Befestigungselementen verdeckt anzubringen.

* Fachregeln des Klempnerhandwerks

Richtlinien für die Ausführung von Metalldächern, Außenwandbekleidungen und Bauklempnerarbeiten

(Ausgabe: März 2003) herausgegeben vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK):

4.12 Dachrandabschlüsse, Mauerabdeckungen mit und ohne bauseitige Unterkonstruktion.

4.12.1 Ausführung der Dachrandabschlüsse

Der Dachrandabschluss stellt die Ausbildung der Dachdeckung und dichtung am Dachrand dar. Für die Ausführung der Dachrandabschlüsse sind die bauseitigen Vorgaben maßgebend. Wenn Randaufkantungen mit Dachrandabdeckungen oder Mauern mit Abdeckungen zu versehen sind, können diese ausgeführt werden

- mit selbsttragenden gekanteten Klempnerbauteilen oder Industrieprofilen auf korrosionsgeschützte Haltebügel oder Haltern, die entsprechend am Bauwerk befestigt werden

- mit nicht selbsttragenden gekanteten Bändern und Blechen auf weitergehend vollflächig tragenden Stütz- und Hilfskonstruktionen.

Sichtbare direkte Befestigungen sind unzulässig.

Thermische Längenänderungen beachten

Die Erfahrung lehrt, dass auf Grund von thermisch bedingten Längenänderungen der miteinander verbundenen Materialien, sowie durch UV-Strahlung, Bewitterung usw. offen liegende Schraub- und Nagelbefestigungen mit oder ohne Dichtungsscheiben mittel- und langfristig so beeinflusst werden können, dass diese wassereinträgig werden und so zu den gefürchteten Allmählichkeitsschäden mit Zerstörung der Bausubstanz führen.

Die Befestigung der Abdeckungen auf einer hölzernen Unterkonstruktion mit einer darüber aufgebrachten Dichtungsschicht aus Dachbahnen, gleich welcher Art, lässt eine flächenebene Verbindung im Regelfall nicht zu. Der "weiche" Untergrund wird je nach unkontrollierter Schraubkraft zu einer möglichen Verformung der Metallabdeckung in Form eines kleinen konkaven, nach innen gewölbten Kraters führen und damit die Dichtwirkung der Dichtungsscheibe oder des Schraubkopfes aufheben.

Außerdem bewirkt die thermische Längenänderung der Metallabdeckung eine Verformung des runden Bohrloches zu einem Langloch, das dann wiederum durch das Befestigungsmittel - ob mit oder ohne Dichtscheibe - nicht regendicht abgesichert werden kann. Gleichzeitig entsteht durch diese Längenänderung der Metallabdeckung auch Druck- und Zug auf die Schraub- oder Nagelbefestigung. Diese bewegt und hebt den Befestigungskörper und führt damit zur weiteren Niederschlagseinwanderung in das Innere des Baukörpers mit Nässeschädigung in seinen darunter befindlichen Schichtenfolgen.

Erfahrungsgemäß fließen durch eine Flächenöffnung von nur zwei Millimeter bei starkem Regenniederschlag bis zu zehn Liter Wasser. Dieses verdeutlicht, wie wichtig die Herstellung der Regendichtigkeit von Abdeckungen zu bewerten ist.

Hans-Joachim Homeier

zuletzt editiert am 24. Februar 2021
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