Die Bemessung von Dachentwässerungen wird nach der europäischen DIN EN 12056 Teil 3 "Dachentwässerung, Planung und Bemessung (2001)" verwirklicht. In der nationalen Norm DIN 1986 Teil 100 (2008) sind dazu ergänzende Bestimmungen für Deutschland enthalten.
Eine sichere Ableitung des anfallenden Niederschlagwassers ist die wesentliche Aufgabe der Entwässerung, die schon bei der Planung zu beachtende Kriterien aufwirft. Diese Kriterien sind:
-die Anzahl und die Lage der Entwässerungs-Elemente,
-die Anordnung und Dimensionierung (Durchmesser) der Elemente und der zugehörigen Fallleitungen nach der Flächengröße oder anfallenden Einzelflächen durch etwa Gefälledämmung oder Bewegungsfugen erfolgt nach DIN 1986-100 beziehungsweise DIN EN 12056-3,
Wahl der richtigen Entwässerungs-Elemente sowie der Aufstockelemente bezüglich der Werkstoffgleichheit und -verträglichkeit des Anschlusses an die Dachabdichtung bei wärmegedämmten, nicht belüfteten Flachdächern mit Dampfsperre
Die Anordnung von Innenentwässerungen ist grundsätzlich an den tiefsten Stellen der Teilflächen anzuordnen, notwendiges Gefälle zu den Entwässerungen, Abstände zu sonstigen Details. zu erwartende Verformungen und Durchbiegungen sind bereits bei der Planung zu berücksichtigen. Der Entwässerung kommt bei einem flach geneigten Dach eine größere Bedeutung zu als bei einer geneigten Dachfläche, wo durch ein entsprechendes Gefälle und meist außen liegenden Rinnen und Fallrohren zügig entwässert wird und naturgemäß kaum Probleme auftreten. Jede Dachfläche mit einer in das Gebäude abgeführten oder am Gebäude verlaufenden Entwässerung muss mindestens einen Ablauf und einen Notüberlauf mit freiem Abfluss über die Gebäudeaussenwand verfügen.
Innenliegende Dachentwässerungen sind Dachflächen anzuordnen, z. B. die Anordnung der Abläufe (Gullys) an den Stellen Durchbiegung (Stahltrapezprofile). Ist dies nicht möglich, sind mit entsprechenden Quergefälle zu den Entwässerungen zu schaffen. In der Abdichtungsebene sind Flansche von Dachabläufen in der Regel in die Unterlage einzulassen.
Bei ungeschützten Dachabdichtungen aus Bitumenbahnen und bitumenhaltigen Kunststoffbahnen (z. B. ECB) sind bei Entwässerungen aus Zink oder Zinkblech Maßnahmen zum Korossionschutz erforderlich. Im Regelfall sind Abläufe durch Kies- oder Laubfangkörbe vor Verstopfung zu schützen.
Peter Eiserloh