Nun ist es amtlich. Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee hat verkündet, die neue und verschärfte Energieeinspar-Verordnung 2009 wird zum 01.10.2009 gültig.
Für den Dachdecker bedeutet das, dass er seiner Hinweispflicht Genüge tun und den Bauherren auf die verschärften Anforderungen hinweisen muss. Generell kann gesagt werden, dass die Anforderungen aus der EnEV 2007 nochmals um rd. 30% erhöht werden.
Für Dachhandwerker könnte eine Menge an Auftragsvolumen darin vorhanden sein. Sei es, die oberste Geschossdecke zu dämmen, sei es, den nicht ausgebauten Dachraum mit einer Wärmedämmung zu versehen. Dennoch bekommt man den Eindruck, dass viele Betriebe dieses Potential noch nicht für sich entdeckt haben. Immer wieder bekomme ich Anfragen, wie man im Sanierungsfall die Forderungen der EnEV am besten umgehen kann. Auf den Hinweis, es handele sich bei der EnEV um eine Vorgabe, die zu erfüllen sei, kommt regelmäßig die Antwort, dass sich jederzeit ein anderer Betrieb finden würde, der es mit der Forderung nicht so genau nehmen würde und damit den Auftrag an Land ziehen würde. Das, so der einhellige Tenor, könne man sich auf die Dauer nicht leisten.
Allerdings steckt die Tücke oft im Detail. Lt. § 10 der EnEV (Nachrüstung von Anlagen und Gebäuden) müssen nicht begehbare oberste Geschossdecken sofort, begehbare Geschoßdecken bis 31.12.2011 nachgerüstet werden. Neu ist dabei, dass die Kontrolle durch den Bezirksschornsteinfegermeisters erfolgen wird. Der Dachbauhandwerker muss dem Eigentümer gegenüber eine Unternehmererklärung abgeben. Mit dieser wird die Erfüllung der Pflichten aus der EnEV nachgewiesen.
Wie sehen Sie das? Ist die EnEV ein Segen oder eher ein Fluch für Dachhandwerker? Wie gehen Sie mit Empfehlungen für den Bauherren um?