News 2010-04-27T00:00:00Z Die Zukunft sichern

Ganz im Zeichen der Energieeinsparung stand der 61. Hessische Landesverbandstag. Die Podiumsdiskussion zum Thema: Energetische Gebäudehülle untermauerte die Bedeutung dieses Zukunftsmarktes für das Dachdeckerhandwerk.

Der Podiumsdiskussion stellten sich Dachdeckermeister und Auditor Josef Rühle, Dachdeckermeister Ludwig Held und Dipl.-Ing. Werner Eicke-Hennig, Leiter der Hessischen Energiespar-Aktion, einer Einrichtung des Hessischen Umweltministeriums, und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut Wohnen und Umwelt in Darmstadt. Moderiert wurde die Diskussionsrunde vom Geschäftsführer des Hessischen Dachdeckerverbandes, Dachdeckermeister Norbert Hain. Optimale Wärmedämmung, zukunftssichere Solartechnik und sinnvolle Investitionen; so lauten die drei Gründe, um das Ziel der Energieeinsparung zu realisieren. Um hieran zu partizipieren, muss sich das Dachdeckerhandwerk am Markt noch besser verkaufen. " Dieses muss geschehen, indem wir unsere Kompetenz in der Anbringung einer der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechend dimensionierten Wärmedämmung für die gesamte Gebäudehülle und die Montage neuer Technologien wie Photovoltaik und Solarthermie auf dem Dach deutlicher herausstellen", so Ludwig Held. Und Werner Eicke-Hennig ergänzend: "Über die Gebäudehülle lassen sich immerhin sechzig Prozent des Energiebedarfs beeinflussen."

Nach Ansicht von Josef Rühle ist es erforderlich, ein Gesamtkonzept zu erstellen. Er ordnet den einzelnen Bauteilen egal ob Flachdach oder geneigt unterschiedliche Funktionen zu, die einer differenzierten Betrachtung bedürfen und aus einer Hand - nämlich der des Dachdeckers als fachlich visierten Handwerker - eingebaut werden sollten. "Lassen Sie uns gemeinsam das Aktiv-Dach zum Markt der Zukunft machen", so der ZVDH-Geschäftsführer Technik. Er kündigte gleichzeitig eine Weiterentwicklung des Fachregelwerkes an. So wird zum Beispiel der Anstieg der Dämmstoffdicken schon aus bauphysikalischen Gründen zu veränderten Anforderungen an Dachkonstruktionen führen.

Vorsicht bei Teilleistungen

Ab dem kommenden Monat hat jeder Unternehmer für die Ausführung von Sanierungsmaßnahmen eine Fachunternehmererklärung abzugeben, in der er eine den Forderungen der neuen EnEV (2009) entsprechende Ausführung bestätigt. Ludwig Held und Josef Rühle forderten unisono, diese Regelung auch auf Neubauten zu übertragen. Doch Vorsicht ist geboten, wenn zum Beispiel auf Kundenwunsch vom Dachdecker nur eine Teilleistung erbracht wird. Werner Eicke-Hennig: "Hierzu hat der Gesetzgeber noch keine unmissverständlichen Regelungen erlassen, was im Einzelfall zu Problemen juristischer (zivilrechtlicher) Art führen kann."

Ludwig Held verwies darauf, dass die Betriebe, die sich aktiv im energetischen Markt betätigen trotz schlechter Baukonjunktur infolge Banken- und Wirtschaftskrise - in aller Regel keine Auslastungsprobleme haben. Auftragsbestände von fünf bis sechs Monaten sind bei diesen Betrieben keine Seltenheit. Voraussetzung ist natürlich eine entsprechende Qualifikation. Hier empfahl der Landesinnungsmeister den Besuch entsprechender Lehrgänge wie dem Seminar Fachkraft für Solartechnik, das mit einer staatlich anerkannten Fortbildungsprüfung endet und die Teilnehmer in die Lage versetzt, Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen zu planen, zu montieren, in Betrieb zu nehmen und zu warten sowie die Solartechnik erfolgreich zu verkaufen und den Kunden kompetent zu beraten.

Hans G. Rüschenpöhler

zuletzt editiert am 24. Februar 2021
Newsletter