Steildach 2012-10-24T00:00:00Z Ein dauerhaft luftiges Thema

Konstruktiver Wärmeschutz und Luftdichtheit gehören unmittelbar zusammen. Dabei ist die Forderung nach einer luftdichten Ausführung der Gebäudehülle nicht neu. Seit Bestehen der DIN 4108 ist diese Bauweise Pflicht. Der Beitrag zeigt, was die Definition "Luftdicht" in der Praxis konkret bedeutet.

Erst mit den gestiegenen Anforderungen der Energieeinsparverordnung, dem Bedürfnis nach hochdämmenden Konstruktionen, dem Druck der Energiepreise und dem politischen Ziel, schädliche CO2-Emissionen zu reduzieren, wurde die Luftdichtheit einer Konstruktion in ein neues Licht gerückt. So sehen die Anforderungen der DIN 4108 vor, dass luftdichte Konstruktionen auszuführen sind, um Bauschäden in der Konstruktion zu verhindern, während die Anforderung der EnEV sich darauf beziehen, ungewollte Wärmeverluste aus dem beheizten Innenraum durch Konvektion zu verhindern. Sofern die EnEV keine Anforderungen stellt, darf bei Neubauten im Sinne der EnEV und bei Bestandsbauten, bei denen die komplette Gebäudehülle im Sinne der Luftdichtheit saniert wurde, die nach DIN EN 13829:2001-02, Verfahren A, der gemessene Luftwechselrate bei 50 Pa Druckdifferenz, n50: bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen 3,0 h−1 und bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h−1 nicht überschreiten.

Optimierung durch Winddichtheit

Im Unterschied zur Luftdichtheit wird eine Winddichtung auf der Bauteilaußenseite angeordnet. Werden Luftsperren und Dampfbremsen luftdichtend verbunden, so soll die auf einer Wärmedämmung liegende Unterdeckbahn entsprechend winddicht angeschlossen werden. Für die luftdichte Funktion einer Schicht und ihrer Anschlüsse gibt es genau definierte Werte und Messmethoden. Die Winddichtung ist nur eine allgemeine Anforderung zur Verhinderung der Durchströmung von Dämmstoffen in Anschluss- oder Stoßbereichen mit kalter Außenluft. Sie ist jedoch bekanntermaßen ein Indiz für die deutliche Verbesserung der Effizienz der eingebauten Wärmedämmung und oft zwingend zu erfüllen als Folge von erhöhten Anforderungen gemäß ZVDH-Vorgaben.

Wärmebrücken vermeiden

Dämmstoffe bestehen im Prinzip aus eingeschlossener Luft, die vor Luftbewegung (Konvektion) geschützt werden muss. Dabei spielt natürlich eine Rolle, in welcher Form die Luft zwischen dem Dämmstoffträger eingebunden ist. Schäume sind hier durch ihr Materialgefüge anders strukturiert als beispielsweise Flocken oder Fasern. Dieses Gefüge ist auch entscheidend für die Wärmeleitfähigkeit eines Baustoffes, die im λ-Wert (Lambda-Wert) mit der Einheit W/(mK) als Grundeigenschaft festgelegt ist. Gute Dämmstoffe haben einen kleinen λ-Wert und können so mit geringeren Schichtdicken ausgeführt werden. So bieten zum Beispiel moderne Aufdachdämmsysteme mit dem Hochleistungsdämmstoff auf Resolbasis mit einem λ-Wert von 0,022 und einer Wärmeleitfähigkeitsstufe WLS 022 maximale Dämmung bei minimaler Plattendicke. Bei einer Einsatzdicke von 12 cm ergibt dies bereits einen U-Wert von 0,173 W/(m²K). Nach Möglichkeit sollen auch Wärmebrücken vermieden werden. Hier zeichnen sich vor allem Aufdach-Dämmlösungen als durchgehend geschlossene Dämmschicht über dem Sparren sowohl bei Neubau wie in der Dachmodernisierung aus. Die Sparrenhöhe spielt dabei keine Rolle und muss nur statischen Anforderungen genügen. Die Luftdichtheitsschicht ist leichter, viel schneller und technisch zuverlässiger von außen zu installieren. Die Kombination mit vorhandener alter Wärmedämmung ist möglich. Dabei sind die Vorgaben der DIN 4108-3 zu beachten.

Trocknungsreserve beachten

Dampfsperren mit hohen Diffusionswiderständen lassen nach DIN 4108-3 kaum Rücktrocknung aus dem Bauteil nach innen zu. So kann sich Feuchtigkeit anreichern, nicht schnell genug ausdiffundieren und zu konstruktiven Bauschäden führen. Auch die neue DIN 68800-2 sieht als Basis für die Bauschadensfreiheit einer Konstruktion eine hohe Trocknungsreserve vor. Grundsätzlich soll eine unzuträgliche Veränderung des Feuchtegehaltes durch Tauwasser aus Wasserdampfdiffusion oder Wasserdampfkonvektion verhindert werden. Werden Konstruktionen nach Tabelle 1 der DIN 68 800-2, 2012 ausgeführt, ist ein rechnerischer Nachweis nicht erforderlich.

Hanns-Christoph Zebe

Den ausführlichen Artikel lesen Sie in Ausgabe DDH 20.2012.

zuletzt editiert am 11. Dezember 2020
Newsletter