Bei der Planung einer Flachdachentwässerung stellen sich neben der Einbindung in die Dachabdichtung neue Aufgaben. Notüberläufe, Regenspende, Jahrhundertregen und Regenrückhaltung sind Faktoren, die die Bemessung der Dachabläufe beeinflussen können.
Planung und Bemessung von Dachentwässerungen sind mit der DIN EN 12056-3 geregelt. Diese Norm gilt für Schwerkraft-Entwässerungsanlagen innerhalb von Wohngebäuden, Geschäfts-, Instituts- und industriellen Gebäuden. Die Regelungen umfassen dabei sowohl teilgefüllte Leitungen im Sinne der Freispiegelentwässerung als auch Unterdrucksysteme mit planmäßig vollgefüllten Leitungen ebenso wie innen liegende Rinnen und vorgehängte Rinnen. Da jedoch zum Unterdrucksystem lediglich einige grundsätzliche Anforderungen in dieser Norm enthalten sind, wurden in der DIN 1986-100 weitergehende Regelungen aufgenommen. Bei der Berechnung ist die VDI-Richtlinie 3806 anzuwenden.
Veränderte Anforderungen
Mit Einführung der Europäischen Normen für die Entwässerungstechnik DIN EN 752/DIN EN 12056 in Verbindung mit DIN 1986-100 haben sich auch im Bereich der Dachentwässerung veränderte Anforderungen ergeben. Insbesondere unter dem Eindruck von eingestürzten Dächern wurden die Betrachtungen zur Lastannahme eines Flachdaches und deren Konsequenzen für die Entwässerung umfassend geregelt. Auch die veränderten Regenbedingungen mit besonderen Starkregen trugen dazu bei.
So ist festgelegt, dass die Addition der für den geforderten Abfluss notwendigen Stauhöhen am Dachablauf und am Notüberlauf den statisch zugelassenen Wert für die Dachkonstruktion nicht überschreiten darf. In der Konsequenz heißt dies, dass moderne Dachabläufe bereits bei einem geringen Wasserstau einen hohen Abfluss ermöglichen müssen, um die Flächenlast zu begrenzen.
Entwässerungssystem mit Bedeutung
Neben der Abflusscharakteristik der Abläufe spielt auch das eingesetzte Entwässerungssystem eine wichtige Rolle. Dabei unterscheiden die Regelwerke sogenannte Freispiegel- und Druckentwässerungssysteme. Auch wenn große Dachflächen häufig über Druckentwässerungsanlagen entwässert werden, so ist die Leistungsfähigkeit der konventionellen Freispiegelentwässerung nicht zu unterschätzen. Nach DIN EN 12056-3/DIN 1986-100 wurde der Füllungsgrad für Fallleitungen im Freispiegelsystem auf f =0,33 erhöht. Dies hat zur Folge, dass bei entsprechend konstruierten Dachabläufen über die Fallleitungen jetzt mehr als die doppelte Regenmenge entwässert werden kann.
Bei der Planung des Regenwasserabflusses sind die Berechnungsregenspende, die wirksame Dachfläche sowie die entsprechenden Abflussbeiwerte aus dem Dachaufbau zu beachten. Für die Bemessung gilt grundsätzlich die sichere Ableitung eines mittleren Regenereignisses. Grundsätzlich sind Regenwasserfall-, Sammel- und Grundleitungen nach der Fünfminutenregenspende, die einmal in zwei Jahren (r5/2) erwartet werden muss, zu berechnen.
In der Regel werden die öffentlichen Entwässerungssysteme nicht für eine Fünfminutenregenspende, die in zwei Jahren einmal überschritten wird, ausgelegt. Damit dies nicht zu einem Aufstau im Leitungssystem innerhalb von Gebäuden führt, muss zwischen der Gebäudeentwässerung und der öffentlichen Entwässerung ein sogenannter Entspannungspunkt vorgesehen werden. Dies kann eine Regenrückhaltung oder eine Abflussverzögerung sein.
Regenrückhaltung als Notüberlauf
Ist die Regenwassermenge höher als der Berechnungsregen, kommt es zu Überlastungserscheinungen oder gar zu Überflutungen auf der Dachfläche. Deshalb ist grundsätzlich mit größeren Regenereignissen zu rechnen. Notüberläufe sind generell erforderlich bei Dachkonstruktionen mit innen liegenden Rinnenentwässerungen und bei Flachdächern in Leichtbauweise (zum Beispiel Trapezdächer).
Hanns-Christoph Zebe
Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in DDH 03/2011.