Steildach 2013-08-14T00:00:00Z Erst prüfen, dann decken

Wenn ein Dachziegel zum Einsatz kommt, der bei gleicher Bezeichnung mit 3 verschiedenen Deckbreiten aufwartet, heißt es für den Dachdecker: aufgepasst bei der Einteilung der Dachfläche! Das Schadengutachten zeigt, dass der Handwerker weder regelkonform noch nach Herstellervorgaben gearbeitet hatte.

Der Bauherr beanstandete unter anderem die unsauber verlegten Dachziegel, die in einigen Bereichen sperrten. Da sich die im Gerichtsbeschluss formulierte Frage auf die Lattung bezog, wurde diese durch den Sachverständigen auf ihre korrekte Ausführung begutachtet – hier war nichts zu beanstanden. Der Grund des Sperrens einiger Dachziegel erschien daher in einer partiell unsauberen Verlegung zu liegen. In einem solchen Fall ist eine Korrektur in der Form möglich, dass die Ziegel nachträglich ausgerichtet werden, bis sie die richtige Lage eingenommen haben und akkurat verlegt sind. Es lag somit kein Grund vor, an einer unsachgemäßen Verlegung der Dachziegel aufgrund einer nicht richtig ermittelten Deckbreite zu zweifeln. Ferner darf man als Sachverständiger, welcher vom Gericht bestellt wird, nicht abweichend von den im Gerichtsbeschluss formulierten Fragen auf eigene Faust „Ausforschung“ betreiben.

Der Schaden

Die Dachdeckung war nicht formschlüssig und akkurat ausgeführt, sodass die seitlichen Falze unzureichend überdeckt waren. Neben dem optischen Mangel bestand die Gefahr, dass aufgrund der unzureichenden seitlichen Überdeckungen Niederschlagswasser unter die Dachdeckung gelangen könnte. Ferner war die gesamte Deckung aufgrund der dadurch fehlenden „Verzahnung“ anfälliger gegen Windsogkräfte, zumal sämtliche Dachziegel nicht verklammert waren, was bei der Begutachtung festgestellt werden konnte.

Die Analyse

Beim zweiten Ortstermin wurde mit Einverständnis beider Parteien die Länge der Dachfläche hinsichtlich der Deckbreite der Dachziegel begutachtet. Die neuen Erkenntnisse ließen den Schluss zu, dass der Mangel aus dem Umstand resultieren musste, dass der Dachdecker bei der Einteilung der Dachfläche eine falsche Deckbreite für den zu verlegenden Ziegel zugrunde gelegt haben musste. Hierbei übersah der ausführende Dachdecker offensichtlich, dass der Ziegel mit dem gleichen Namen je nach Produktionsstandort in unterschiedlichen Breiten produziert wurde. Der verwendete Dachziegel wurde damals an 3 und heute an 2 verschiedenen Produktionsstandorten gefertigt. Somit gab es gemäß des hinzugezogenen und überholten Produktdatenblatts mit Stand 2006 verschiedene Deckbreiten für den gleichen Ziegel: Der eine Produktionsstandort produzierte den Ziegel mit einer Deckbreite von 237 mm, der andere Produktionsstandort mit 233 mm und der dritte Produktionsstandort mit 236 mm (nunmehr 235 mm) Deckbreite. Der Dachdecker muss irrtümlicherweise von einer Deckbreite des einzelnen Dachziegels von 237 mm ausgegangen sein, da die Eindeckung genau gepasst hätte, wenn der dort eingesetzte Ziegel diese Deckbreite aufgewiesen hätte. Hingegen hätte der Dachdecker von 233 mm ausgehen müssen. Eine Information zum Produktionsstandort war unmissverständlich auf der Unterseite des Ziegels zu finden. Dort sind die ersten beiden Buchstaben des Produktionsstandortes mit eingebrannt. Die Gesamtdeckbreite für die Flächenziegel ohne Ortgangziegel betrug gemäß Aufmaß 9.955 mm. Die 42 verlegten Ziegelreihen hätten bei 237 mm Deckbreite eines Ziegels exakt gepasst: 42 × 237 mm = 9.954 mm (1 mm Differenz auf 10 m Länge hat keine negativen Auswirkungen).

Claus Wöbken

Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in DDH 1613.

zuletzt editiert am 24. Februar 2021
Newsletter