Die Betriebsstättenverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften schreiben vor, dass in allen Betrieben Erste-Hilfe-Einrichtungen bereitgehalten werden müssen. Dabei sollten Betriebsinhaber auf Qualität und professionelles Material achten.
In Abhängigkeit von Betriebsart und -größe müssen gemäß den Unfallverhütungsvorschriften Erste-Hilfe-Einrichtungen bereitgehalten werden. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben mit 51 bis 300 Beschäftigten muss ein Verbandkasten (DIN 13 169) vorhanden sein, je 300 weitere Beschäftigte ist zusätzlich ein Verbandkasten vorgeschrieben. In Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben mit 21 bis 100 Beschäftigten sieht die Vorschrift einen Verbandskasten (DIN 13 169) vor. Je 100 weitere Beschäftigte ist ein zusätzlicher Verbandkasten notwendig. Ein großer kann jedoch durch zwei kleine Verbandkästen (DIN 13 157) ersetzt werden. In großen Arbeitsstätten sind Krankentragen an mehreren, gut erreichbaren Stellen vorgeschrieben. Andere Rettungstransportmittel (z. B. Rettungstücher, Schaufeltragen) müssen vorhanden sein, wenn eine Trage nicht oder nur schwierig einzusetzen ist. Gemäß § 6 Arbeitsstättenverordnung müssen in Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung in Sanitäts- bzw. Erste-Hilfe-Räumen geeignetes Inventar, Erste-Hilfe- Material, Notfallausrüstungen, Pflegematerial sowie Rettungsgeräte und transportmittel bereitgehalten werden. Die W. Söhngen GmbH, Taunusstein bietet ein vielfältiges Angebot an Erste-Hilfe-Ausstattungen für Betriebe von verschiedenen Verbandschränken und -kästen über Krankentragen bis hin zu Pflasterspenderboxen.
Verbandstoffe mit Verfalldatum von 20 Jahren
Die sterilen Verbandstoffe von Söhngen sind mit einem Verfallsdatum von 20 Jahren versehen. "So ist sichergestellt, dass Verbandstoffe im Normalfall auch innerhalb des Verwendbarkeitszeitraums verbraucht sind und keine aufwendige Kontroll- und Austauschaktion erforderlich ist", betont Geschäftsführerin Sabine Wüst. Zudem seien alle Erste-Hilfe- Behältnisse mit besonders hochwertigen Marken-Verbandstoffen befüllt. "Wir gehen damit weit über die Mindestanforderungen der DIN-Vorschriften hinaus", erläutert die Geschäftsführerin. Der Hersteller entwickelte auf Basis der DIN-Vorschriften für Betriebsverbandkästen die Serie "Erste Hilfe Beruf Spezial", die ganz auf die individuellen Berufsrisiken ausgerichtet ist. Jeder Koffer verfügt über den Basisinhalt nach DIN 13 157, die Spezialinhalte ergeben sich aus den berufsspezifischen Anforderungen. Dazu gehören je nach Unfallgefährdung z. B. Augen-Sofortspülung, Beatmungsmaske, Kühlspray, Kältekissen, Desinfektion etc. Die Verbandskästen gibt es z. B. auch in den Varianten "Baustelle" oder "Werkstatt".
Im Angebot ist weiterhin die Kofferserie "Erste Hilfe Direkt" für kleinere Handwerksbetriebe, die mit Norminhalt nach DIN 13 157 zuzüglich Erste-Hilfe- Material nach berufsspezifischer Risikobewertung (z. B. "Dachdecker) gefüllt sind. In leuchtgelb mit signalroter Schrift präsentieren sich die Kofferserien "Erste Hilfe Extra" und "Erste Hilfe Extra+". Beide Serien gibt es in Ausführungen für Büro und Handwerk mit Füllungen nach DIN 13 157. Die Modelle "Extra+" enthalten zusätzlich wertvolle Ergänzungen und Erweiterungen, die für eine qualifizierte Erste Hilfe empfehlenswert sind. Abgerundet wird das Angebot durch weitere Verbandkoffer, Verbandschränke in zahlreichen Ausführungen und Krankentragenschränke. Pflaster für die kleinen Alltagsverletzungen fehlt immer: Auch hier bietet das Taunussteiner Unternehmen eine Lösung: den "aluderm®-aluplast"- Pflasterspender, den es in mehreren Varianten gibt. Dieser wird mit Wandhalterung und Befestigungssatz geliefert und enthält je 25 Pflaster (72 x 25 mm und 72 x 19 mm), 25 Fingerkuppenverbände und 15 Fingerverbände (120 x 20 mm). Alle Pflaster sind einzeln hygienisch versiegelt. Angeboten werden auch komplette Nachfüll- und Einzelsets. Weitere Infos: www.soehngen.com