Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten ab dem 25. Mai 2018 zusätzliche Richtlinien, die auch Anpassungen von bisherigen Werbemaßnahmen im Netz erfordern. Was müssen Zimmereien und Dachdecker beachten.
Heutzutage ist es gang und gäbe, Marketing-Strategien mittels personenbezogener Daten zu entwickeln. Zum einen werden somit eine effektivere Zielgruppenansprache und zum anderen eine simple Erfolgskontrolle derer ermöglicht. Um die persönlichen Informationen der Nutzer nicht zu missbrauchen, sind einige Neuerungen nach den Vorgaben der DSGVO zu berücksichtigen.
Freiwillige und aktive Einwilligung zwingend notwendig
Der wichtigste Bestandteil der DSGVO bildet die notwendige Einwilligungserklärung der Kunden vor jeder Datenerhebung. Diese Regelung ist zwar nicht gänzlich neu, spielt jedoch im Bereich des Online Marketings eine große Rolle.