News 2010-04-26T00:00:00Z EU will Zahlungsverzug stärker bekämpfen

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr vorgelegt.

Künftig sollen säumige Unternehmen und öffentliche Auftraggeber zusätzlich zu den Verzugszinsen auch die Kosten erstatten müssen, die den Unternehmen durch die Beitreibung entstanden sind wie beispielsweise Mahnkosten. Öffentliche Auftraggeber sollen künftig, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist, genau wie Unternehmen in der Regel spätestens 30 Tage nach Rechnungseingang zahlen müssen.

Eine Vertragsklausel, die die Zahlung von Verzugszinsen ausschließt, soll künftig als grob nachteilig gelten. Damit verbietet die Richtlinie die Möglichkeit, sich zusätzliche Liquidität auf Kosten des Gläubigers zu verschaffen.

Dazu Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):

"Die Zahlungsmoral muss verbessert werden. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise. Verzögerte Zahlungen gefährden die Liquidität der Betriebe. Die von der EU-Kommission geplanten Regelungen sind insofern ein wichtiges Zeichen. Für das deutsche Handwerk steht die Harmonisierung der Regelungen zum Zahlungsverzug innerhalb der EU im Mittelpunkt. Sie wird Erleichterungen für die zunehmenden grenzüberschreitende Aktivitäten unserer Betriebe bringen. Wichtig ist, dass die neuen EU-Regelungen bereits funktionierende nationale Regelungen etwa in Deutschland - sinnvoll ergänzen und nicht beeinträchtigen."

zuletzt editiert am 24. Februar 2021
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