Der Beuth-Verlag hat darüber informiert, dass die neue Gesamtausgabe der VOB 2009, die vor einigen Wochen ausgeliefert wurde, redaktionelle und zum Teil auch inhaltliche Fehler enthält.
Die neue VOB-Ausgabe, die die Teile A, B und den gesamten C-Teil umfasst, enthält inhaltliche und redaktionelle Fehler im Teil A und im Teil B. Der Beuth-Verlag hat eine ältere Fassung der VOB/A und VOB/B verwendet, so dass die in der Gesamtausgabe abgedruckte VOB/A und VOB/B teilweise nicht der im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung entspricht.
Neben redaktionellen Fehlern ist besonders ärgerlich, dass auch bei der Mittelstandsklausel in § 5 Abs. 2 eine alte Fassung vom Beuth-Verlag abgedruckt worden ist. Der richtige Text der neuen VOB/A leutet in § 5 Abs. 2:
Bauleistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Bei der Vergabe kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen auf eine Aufteilung oder Trennung verzichtet werden.
Der Beuth-Verlag hat hingegen eine alte Fassung abgedruckt, die wie folgt lautet:
Umfangreiche Bauleistungen sollen möglichst in Lose geteilt und nach Losen vergeben werden (Teillose). Bauleistungen verschiedener Handwerks- oder Gewerbezweige sind in der Regel nach Fachgebieten oder Gewerbezweigen getrennt zu vergeben (Fachlose). Aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen dürfen mehrere Fachlose zusammen vergeben werden.
Dieser Fehler sowie insgesamt der mangelhafte Abdruck der VOB/A und der VOB/B in der Gesamtausgabe ist umso ärgerlicher, als der Beuth-Verlag bereits 40.000 Exemplare vor allem an die Vergabestellen des Bundes, der Länder und Kommunen versandt hat.
Der Beuth-Verlag stellt ab sofort eine korrigierte Fassung der VOB/A und VOB/B in Heftform allen Erwerbern der Gesamtausgabe zur Verfügung. Diese können kostenlos abgerufen werden unter der Telefonnr. 030-2601-0 oder der E-Mail-Adresse info@beuth.de.