Markt 2017-12-12T00:00:00Z Feuchtefalle und Befangenheit

Bauphysik, aktuelle technische Regeln, Normen und deren Novellierungen sowie Rechtsprechung und Abrechnung – Themen der diesjährigen Sachverständigentagung, mit der sich rund 250 Dachdecker und SV an drei Tagen beschäftigten. Wo Feuchtefallen lauern und wie sie zu vermeiden sind, erläuterte ein Kollege aus Wien.

Den Start der dreitägigen Veranstaltung übernahm nach der Begrüßung durch Ullrich Sparrer, Vorsitzender des BBW Mayen, ein Gast aus Österreich: Univ.-Lektor Dr. Martin Teibinger von der technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien. Der österreichische beeidigte Sachverständige referierte über das Thema „Flachdächer in Holzbauweise – professionelle Vorfertigung oder Baustellenfertigung“.

Dicht-Dicht-Konstruktion vermeiden

Flachdach unter Umständen kritisch werden

Bagatelle oder Mangel

Die Mangelbewertung sei eigentlich Sache der Richter, aber in Zeiten, da einem Richter 431 Parallelverfahren anhängen, sei es nicht nur eine Frage fachlicher Kompetenz, dass die Juristen deren Urteil auf den Schultern der Sachverständigen abladen. Professor Matthias Zöller, AIBau Aachen, beschäftigte sich dazu mit der Frage, welche Fehler als Mangel zu bewerten sind. „Ich habe mich ganz davon distanziert, in Gutachten über Mängel zu sprechen. Ich muss über Fall A und B aufklären“, erläuterte Zöller. Die Bestellererwartung sei die subjektive Komponente, die allgemein anerkannten Regeln der Technik die objektive. Schlussendlich sei die Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber maßgeblich, ob etwas als Mangel gilt und ob es hinzunehmen, hinnehmbar oder zu beseitigen ist.

Brigitte Latsch, Michael Zenk

Den kompletten Beitrag lesen Sie in DDH 24.2017.

zuletzt editiert am 11. Dezember 2020
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