Zwei aktuelle Themenbereiche bestimmten den Verlauf der Frühjahrs-Innungsversammlung der Dachdecker-Innung Lippe, die jüngst in Lemgo-Matorf, Gaststätte "Hartmann", durchgeführt wurde.
Christoph Fricke und Gerhard Wittek hatten als Mitarbeiter des Hauptzollamtes Bielefeld Finanzkontrolle Schwarzarbeit den Part übernommen, die Innungsmitglieder einmal "aus erster Hand" zum Thema "Die Kontroll- und Überwachungstätigkeit der Zollbehörden auf Baustellen und in Betrieben" zu informieren.
Dabei wurden die Themen Mindestlohn, Aufzeichnung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und Pausen jeden Arbeitnehmers, die konkreten Angaben dazu und der Aufbewahrungszeitraum behandelt.
Breiten Raum nahmen auch die Ausführungen zur Außenprüfung ein. Hier wiesen die Referenten eindringlich darauf hin, dass sich Mitarbeiter/-innen auf Baustellen durch Vorlage des Personalausweises oder dergleichen ausweisen müssen. Darüber hat der Arbeitgeber den/die Arbeitnehmer/-in schriftlich und nachweislich zu informieren.
Im Rahmen einer Außenprüfung im Betrieb, auch darauf wiesen die Referenten hin, müssen Unterlagen wie Arbeitsvertrag, Arbeitszeitnachweise, Lohnabrechnungen und Nachweise über erfolgte Lohnzahlungen vorgelegt werden.
Hingewiesen wurden die Versammlungsteilnehmer auch noch einmal darauf, dass Arbeitgeber des Dachdeckerhandwerks den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses spätestens bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung zu melden haben.
In einer sich anschießenden Diskussion wurden von Christoph Fricke und Gerhard Wittek viele Fragen zu den behandelten Themen beantwortet und darüber hinaus die Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung und Kollegenhilfe dargestellt.
Dem Thema "Windsogsicherung bei Dachziegeln und Dachsteinen nach den neuen Fachregeln des Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks nahm sich Jürgen Gerbens, Dachdeckermeister und Prokurist der GFW-Dach mbH, Eslohe, an.
Er wies auf die ab 1. März 2011 erfolgten Änderungen und Ergänzungen zum Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks hin.
Danach sind in den Fachinformation "Windlasten auf Dächern mit Dachziegel- und Dachsteineindeckungen" die Windlasten auf Dächern mit Dachziegeln und Dachsteinen neu definiert, die Dachbereiche neu eingeteilt und die Anforderungen an die Befestigungen enorm erhöht worden.
In aller Ausführlichkeit wurden auf die sich ergebenden vier wichtigsten Fragen Antworten gegeben.
- Um welche konkreten Veränderungen geht es?
- Wann und wie viel muss ich klammern?
- Wie kann ich eine Berechnung durchführen?
- Was muss ich wissen, um fachregelgerecht gegen Windsog zu sichern?
Ausführungen von Obermeister Harald Drave zu Berufsstands- und Innungsangelegenheiten sowie Informationen von Lehrlingswart Lars Schrahe rund um das Berufsausbildungswesen, waren weitere Unterrichtungsschwerpunkte, die mit viel Aufmerksamkeit von den lippischen Dachdeckermeistern verfolgt wurden.