Ein Mann mit Brille in einem Anzug vor einem unscharfen Hintergrund.
ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx: „Das Fachregelwerk des Dachdeckerhandwerks ist ein ‚atmendes‘ Werk, das permanent angepasst wird.“ (Quelle: ZVDH)

Flachdach 2017-05-19T00:00:00Z Flachdachrichtlinie – ein Auslaufmodell?

Die neue Fachregel für Abdichtungen – auch Flachdachrichtinie genannt – sorgt in Anwender- und Herstellerkreisen für lebhafte Diskussionen. Dabei geht es nicht nur um technische Auslegungsfragen – einige Hersteller gehen so weit, den Status der Flachdachrichtlinie als Teil der sogenannten „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ infrage zu stellen. Wir haben Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des ZVDH, um Antworten gebeten.

Herr Marx, Sie vertreten nicht nur den Herausgeber des Fachregelwerks, sondern waren früher auch als Rechtsanwalt in einer Kanzlei für Baurecht tätig. Helfen Sie uns: Was ist eigentlich eine „allgemein anerkannte Regel der Technik“?




Zunächst einmal ist wichtig zu wissen, dass sich dieser Begriff nicht auf ein einziges Regelwerk bezieht. Unter dem juristischen Begriff „anerkannte Regeln der Technik“ werden technische Regeln verstanden, die für den Entwurf sowie für die Ausführung von technischen Anlagen relevant sind. Um als anerkannt zu gelten, müssen diese folgende Voraussetzungen erfüllen: - Sie müssen wissenschaftlich-theoretisch als richtig ­angesehen werden.- Sie müssen in der Praxis technischen Experten bekannt sein.- Sie müssen sich aufgrund praktischer Erfahrung bewährt haben. Diese Kriterien sind im Laufe der Zeit von der Rechtsprechung aufgestellt worden. Es gibt also kein einheitliches Regelwerk, in dem alle anerkannten Regeln der Technik zusammengefasst sind, auch nicht für einzelne Gewerke wie das Dachdeckerhandwerk. So zählen hierzu sowohl einschlägige DIN-Normen als auch Verarbeitungsregeln wie die Flachdachrichtlinie des Dachdeckerhandwerks. Immer unter der Voraussetzung, dass die oben genannten drei Kriterien erfüllt sind.

Neue Flachdachrichtlinie im Vergleich zur DIN 18531

Nun erklären einige Hersteller, die neue ZVDH-Flachdachrichtlinie habe ihren Status als anerkannte Regel der Technik verloren, weil sie in einigen Punkten von der DIN 18531 abweicht. Stimmt das?


Stehen DIN-Normen denn nicht im Rang über den Verarbeitungsregeln?


Also ist es nicht zutreffend, wenn von Herstellerseite behauptet wird, die neue ZVDH-Flachdachrichtlinie habe den Status als anerkannte Regel der Technik verloren?


Nun hat aber doch der Europäische Gerichtshof mit seiner Grundsatzentscheidung vom 16.10.2014 festgestellt, dass es gegen Europäisches Recht verstößt, wenn einzelne Mitgliedsstaaten Europäische Normen im nationalen Recht verschärfen. Gilt das nicht auch für die Flachdachrichtlinie?
Das Fachregelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks wird in einem komplexen Verfahren unter Beteiligung der gesamten Berufsorganisation sowie der Herstellerseite erarbeitet und ständig angepasst. Dieses aufwendige Verfahren hat den Sinn festzustellen, welche Verarbeitungsverfahren tatsächlich in der Dachdecker-Fachwelt bekannt sind und sich in der Praxis bewährt haben. Dabei kann es dazu kommen, dass Anforderungen, die in einer DIN-Norm festgeschrieben sind, in der Praxis auf der Baustelle nicht oder anders angewendet werden. So zum Beispiel, wenn in der DIN-Norm Mindestanforderungen aufgestellt werden, die aber regelmäßig in der Praxis aus Sicherheitsgründen überkompensiert werden. In diesem Fall gibt die DIN-Norm nicht die Praxisbewährung wieder. Nein. DIN-Normen sind – genauso wie das Fachregelwerk des Dachdeckerhandwerks – ein privatrechtlicher und damit freiwilliger Standard, den sich die beteiligten Verkehrskreise selbst auferlegen. Weder DIN-Normen noch das Fachregelwerk stellen technische Baubestimmungen dar, die öffentlich-rechtlich bindend im Sinne einer bauaufsichtlichen Normierung sind. So kann es durchaus dazu kommen, dass Bauprodukte eine bauaufsichtsrechtliche Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) besitzen, ihre Verarbeitung aber bei bestimmten Bausituationen nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Dafür bestehen keine Anhaltspunkte. Sowohl die im ZVDH-Ausschuss für Abdichtungen tätigen Dachdeckermeister und Sachverständigen als auch die angeschlossenen Landesverbände und Innungen haben mit ihrem Votum im Verfahren unterstrichen, dass die überarbeitete Flachdachrichtlinie sowohl den fachlichen Kenntnisstand als auch die Praxisbewährung wiedergeben. Auch der überwiegende Teil der Hersteller sieht dies so. Aber nochmals: Das Fachregelwerk des Dachdeckerhandwerk ist ein „atmendes“ Werk, das permanent angepasst wird. Wenn sich neuere Praxiserkenntnisse ergeben, werden diese ins Regelwerk einfließen. Das ist ja gerade der Sinn der anerkannten Regeln der Technik. Im Übrigen wird auch die DIN 18531 momentan überarbeitet. In der Tat hat der EuGH einen Verstoß einiger deutscher DIN-Normen mit der europäischen Bauproduktenrichtlinie (heute: Bauproduktenverordnung) gerügt, weil die DIN-Normen höhere Produktanforderungen stellen als die entsprechenden europäisch harmonisierten Normen. In einer kürzlich ergangenen weiteren Entscheidung vom 27.10.2016 hat der EuGH allerdings klargestellt, dass die Bauproduktenrichtlinie, deren Zweck auf die Beseitigung von Handelshemmnissen begrenzt ist, nicht die Bedingungen und Modalitäten der konkreten Nutzung von Bauprodukten bei ihrem Einbau in Bauwerke harmonisieren soll, sondern allein die Modalitäten des Marktzugangs. Mit anderen Worten: Sowohl DIN-Normen als auch fachliche Regeln können durchaus die Verarbeitung für bestimmte Bausituationen einschränken, solange das Bauprodukt selbst frei gehandelt werden kann. 

Thema Flachdachrichtlinie, Pfützen-Bildung im Forum

Flachdachrichtlinie von Claus Wöbken

zuletzt editiert am 05. Mai 2026
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