Der Druck auf die Gemeinden ist gewachsen, eine nach Schmutz- und Niederschlagswasser gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Grundsatzurteile der Oberverwaltungsgerichte Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg liegen vor.
Eine gesplittete Abwassersatzung macht aus verschiedenen Aspekten durchaus Sinn. Sie trägt u.a. zu einer größeren Gebührengerechtigkeit nach dem Verursacherprinzip bei. Zudem kann man den Bürgern nicht mehr erklären, warum die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung nach dem Trinkwasserverbrauch berechnet werden soll.
Ängste und Vorurteile
Die größten Bedenken der Gemeinden liegen beim Verwaltungsaufwand und den damit verbundenen Kosten, die vor allem bei der Datenerhebung der (versiegelten) Flächen von Privatpersonen, Gemeindebesitz und Industrie entstehen. Dazu kommt die Befürchtung, dass die Einnahmen für die Städte zurückgehen, was nicht stimmt, da die bestehenden Kosten nur umverteilt werden. Die Befliegung und fotografische Erfassung der versiegelten Flächen ist meist das Mittel der ersten Wahl, wobei an dieser Stelle auf die Empfehlung des OVG Münster verwiesen sei, das eine Bürgerbefragung (Selbsterklärung zu versiegelten Flächen) in Kombination mit Stichproben für ausreichend hält. Mit dieser Vorgehensweise, die in zahlreichen Kommunen praktiziert wurde, können die Kosten der Datenerfassung begrenzt werden. Ein weiteres vorgeschobenes Argument ist auch, dass sich weitere Industrieunternehmen aufgrund der neuen Gebühren nicht mehr ansiedeln würden. Da es die Gesplittete Abwassersatzung bald flächendeckend geben wird, entfällt dieser Aspekt schnell. Für zukunftsorientierte Unternehmen ist eine Niederschlagswassergebühr kein Hinderungsgrund, da sie schon in der Planungsphase auf solche Dinge vorausschauend und bewusst eingehen.
Die Chance
Täglich werden in Deutschland über 100 Hektar Naturfläche durch Gebäude und Verkehrsflächen versiegelt mit den bekannten negativen Auswirkungen wie beispielsweise Überhitzung und Hochwasser. Eine gesplittete Abwassergebühr ist ein wichtiger Bestandteil der modernen Regenwasserbewirtschaftung und schafft Anreize, der Versiegelung entgegen zu wirken.
Was viele Gemeinden zu Beginn nicht erkennen ist, dass sich bei der durchdachten Umsetzung einer modifizierten Abwassersatzung mit gesplitteten Abwassergebühren eine Reihe von Möglichkeiten ergeben, die Hochwasserprobleme in den Griff zu bekommen. Die damit verbundenen Kosten können mittel- und langfristig eingespart werden. Die Kosten für Regenüberlaufbecken und mögliche Kanalnetzerweiterungen werden bei Neubaugebieten reduziert bzw. entfallen ganz. Damit kann viel Geld eingespart werden.
Dachbegrünung Funktionen und Einsparungspotenziale
Dachbegrünungen sind ein wichtiger Bestand eines zeitgemäßen Regenwassermanagements. Unabhängig von den Boden- und Standortverhältnissen "bewirtschaften" sie schon den größten Teil des Regenwassers ohne größeren Aufwand. Begrünte Dächer wirken nicht nur als Wasserspeicher und Abflussminderer, sondern haben darüber hinaus noch viele weitere positive Funktionen:
- Wasserrückhalt.
Je nach Begrünungsart werden im Schichtaufbau 40-99% des Jahresniederschlags zurückgehalten und zum größten Teil verdunstet
- Minderung der Abflussspitzen.
Spitzenregen können bis zu 80% gemindert werden. Das Überschusswasser wird zeitlich verzögert abgeleitet
- Schutz der Dachabdichtung und damit Verlängerung deren Lebensdauer.
Der Begrünungsaufbau schützt die Dachabdichtung vor Wind, Hagel und Extremtemperaturen. Die Lebensdauer der Abdichtung kann verdoppelt werden, Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten müssen erst später durchgeführt werden
- Energieeinsparungen.
Die Dachbegrünung dämmt im Winter und dient im Sommer als Hitzeschutz und trägt so als natürliche Klimaanlage zu Energieeinsparungen bei
- Klimaschutz.
Kleinklimaverbesserung durch Verdunstungsvorgänge (Kühlung und Luftbefeuchtung) und CO2-Bindung
- Lärmminderung.
Luftschalldämmung und verminderte Schallreflexion aufgrund der Masse des Begrünungsaufbaus und der Pflanzenstruktur
- Staubfilter.
Luftreinigung und Feinstaubfilterung durch die vielfältige Vegetation
- Naturschutz.
Begrünte Dächer dienen als Ersatzlebensraum und Trittseinbiotope und haben ihren festen und bewährten Platz bei der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung
- Kombination mit Photovoltaik.
Photovoltaik und Dachbegrünung schließen sich nicht aus ganz im Gegenteil. Die Effektivität der Photovoltaikanlage wird durch die Kühlleistung der Begrünung erhöht und optimiert
- Bei Dach-Sanierungen Nachrüstung von Absturzsicherungen und Photovoltaik-Anlagen ohne Eingriff in die Dachsubstanz.
Es gibt sowohl Absturzsicherungen (z.B. OPTISAFE) als auch Photovoltaiksysteme (z.B. SolarGrünDach), die durch die Auflast der Dachbegrünung lagesicher gehalten werden und nicht in die Dachabdichtung eingreifen müssen
Quelle: Optigrün