2009-10-12T00:00:00Z Forderungsausfälle vermeiden

Bei deutschen Gerichten gehen jährlich mehrere Millionen Mahnerverfahren ein. Dennoch mussten laut Creditreform im Jahr 2005 knapp 4.500 Handwerksbetriebe Insolvenz anmelden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Zivilprozessordnung bieten eine große Anzahl wirksamer Instrumente wie Abschlagszahlungen, Verzugszinsen, Bauhandwerkersicherung, Mahnantrag und Klage, mit denen ein Unternehmer gegen säumige Kunden angehen kann.

Das Problem dabei ist, dass viele Handwerker diese Werkzeuge nicht nutzen, weil sie fürchten, Kunden zu verlieren. Mancher Unternehmer fragt sich auch, ob sich der Aufwand wegen einer unbezahlten Rechnung lohnt. Die Antwort ist: Wenn durch ein einziges Mahnverfahren auch nur einmal die monatlichen Werbeaufwendungen oder die Leasingkosten eines Geschäftsfahrzeuges gedeckt werden - auf jeden Fall.

Rechnungen sollten alle Pflichtangaben enthalten

Am besten ist es, von Anfang an ein straffes Forderungsmanagement zu betreiben. Dazu sollten Rechnungen zeitnah nach Abschluss der Arbeiten verschickt werden. Um dem Kunden keinen formalen Vorwand zu geben die Zahlung zu verweigern, sollten sie alle Pflichtangaben nach dem Umsatzsteuergesetz enthalten. Da Privatkunden seit Anfang 2006 Handwerksleistungen im Haus teilweise direkt von der Steuer absetzten können, sollte die Arbeitsleistung plus Mehrwertsteuer in der Rechnung getrennt ausgewiesen werden. Nennen Sie in der Rechnung eindeutig, die erbrachte Leistung und welcher Betrag geschuldet ist und setzen Sie eine Zahlungsfrist. Mit der Fristsetzung wird der Schuldner nach Fristablauf in Verzug gesetzt und muss dem Gläubiger die entstehenden Schäden ersetzen. Zu den Schäden gehören Kosten für die gerichtliche Geltendmachung (Mahnbescheid), für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalt, eines Inkassounternehmens beziehungsweise der Verzugszinsen. Haben alle freundlichen Ermahnungsschreiben und erneuten Zahlungsaufforderungen, wie die erste und zweite Mahnung, nichts genützt, so beantragt der Dachdeckermeister bei Gericht einen Mahnbescheid, also einen vollstreckbaren Titel.

Mahnbescheid online erstellen

Diesen können Sie mit und ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes auch über das Internet erwirken. Dazu öffnen Sie die Internetseite www.online-mahnantrag.de und rufen den Online-Mahnantrag beziehungsweise den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids auf. Der Antrag kann auch ausgedruckt und auf konventionellem Wege an das Gericht geschickt werden. Mittlerweile beteiligen sich neun Bundesländer an diesem Verfahren. Wenn der Antrag korrekt ausgefüllt wurde, bekommt ihn der säumige Kunde innerhalb weniger Tage mit einer Postzustellungsurkunde übergeben. Das verhindert, dass der Schuldner behaupten kann, die Post nicht erhalten zu haben. Nun hat der Schuldner zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Legt er Widerspruch ein, geht das Verfahren in einen Prozess über und für den Gläubiger werden die restlichen Gerichtskosten fällig.

Vollstreckungsbescheid erwirken

Wenn der säumige Kunde keinen Widerspruch einlegt und der Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, kann der Gläubiger einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid erwirken. Zu langen Verzögerungen kommt es, wenn der Kunde schon bei der Rechnung Mängel in der Ausführung rügt. Deswegen empfiehlt sich das Mahnverfahren nur bei einsichtigen Schuldnern. Bei Kunden, die unberechtigt Mängel vorschieben kommt der Gläubiger um eine Klage nicht herum. Aber auch nachdem ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil rechtskräftig sind, kann es bis zu einem Jahr dauern, bis der Gerichtvollzieher das Geld eintreibt, denn besonders in Ballungsräumen sind die Beamten überlastet. Eine andere Möglichkeit ist die Beauftragung eines Inkassounternehmens.

Inkasso: Ablauf und Kosten

Ein Inkasso-Verfahren kann das kaufmännische Mahnverfahren, das mögliche Gerichtsverfahren und anschließende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen umfassen.

Im kaufmännischen Mahnverfahren wird versucht, den Schuldner durch individuelles Mahnen außergerichtlich zu einer Zahlung zu bewegen. Nach der Übermittlung der Daten an das Inkassounternehmen werden beispielsweise bei Creditreform die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners recherchiert und die Realisierungsaussichten der Forderungen festgestellt. Im Anschluss werden die Schuldner gemahnt. Vielfach zahlen die Schuldner bereits, wenn Sie erkennen, dass die Forderung an ein professionelles Inkasso-Unternehmen abgegeben wurde, weil der Auftraggeber dadurch deutlich macht, dass er nicht gewillt ist, auf sein Geld zu verzichten.

Kostenlose Software für das Forderungsmanagement

Elf ausstehende Forderungen und drei Mahnbescheide lassen sich zwar noch bequem per Exceltabelle und wöchentlicher Durchsicht überwachen. Sind jedoch unterschiedliche Mahnstufen, eine Vielzahl von Kunden, verschiedene Zahlungsfristen beziehungsweise mehrere Skonti im Zusammenhang mit betriebwirtschaftlichen Auswertungen und einer monatlichen Gewinn- und Verlustrechnung zu überwachen, ist eine entsprechende Software hilfreich. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat für Gründer, kleine und mittelständische Unternehmen mehrere Softwarepakete entwickelt, mit denen der Dachdecker sowohl seine überfälligen Forderungen überwachen als auch seine Finanz- und Liquiditätsplanung verbessern kann.

Dieter Maass

Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in DDH 17/2006.

Wie Sie unbezahlte Rechnungen vermeiden, erfahren Sie hier.

Tipss wie Sie vermeiden bei einem unseriösen Inkasso-Unternehmen zu landen, finden Sie hier.

www-Tipps: Forderungsmanagement

www.online-mahnantrag.de

www.inkasso.de Hier erfahren Sie, ob ein Inkassounternehmen Mitglied beim Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. ist und dessen Qualitätskriterien erfüllt.

www.bmwi-softwarepaket.de/swt Unter dem Menüpunkt "Download-Center" können Sie sich die kostenlose CD-ROM des neuen Softwarepakets "Unternehmensplaner 8.0" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie herunterladen, die Funktionen zum Forderungsmanagements enthält.

www.creditreform.de Hier können Sie sich die informative Broschüre Kompaktwissen Inkasso unter der Rubrik "Downloads" kostenlos herunterladen.

zuletzt editiert am 24. Februar 2021