Es gibt kein einheitliches Berufsbild Energieberater, da es bisher keine geregelte Ausbildung gibt. Die Bedeutung von Handwerkern in der Energieberatung wächst aber seit Jahren. Dachdecker haben die Möglichkeit, sich über Wochenend- und Abendkurse zum "Gebäudeenergieberater im Handwerk" weiterzubilden. Möglicherweise dürfen weitergebildete Handwerker demnächst auch die EU-Energieausweise ausstellen.
Ausbildungsinhalte (Beispiel)
1. Werkstoffe und Konstruktion: Werkstoffkunde, Konstruktionslehre, Umwelt-/Naturschutz/Baustoffrecycling
2. Anforderungen an Bauteile: Standsicherheit, Brandschutz, Schallschutz, Feuchteschutz, Wärmeschutz
3. Nachweis- und Rechenverfahren nach der EnEV: U-Wert-Berechnung, Diffusionsberechnung, Wärmebedarfsberechnung
4. Technische Anlagen: Energie- und Umwelttechnik mit dem Schwerpunkt Solarenergie, Anlagentechnik-Heizung, Lüftungsanlagen
Was tut ein Energieberater?
Energieberater beraten den Bauherrn grundsätzlich, mit welchen Maßnahmen das Gebäude energetisch in einen zeitgemäßen, wirtschaftlichen Zustand versetzt werden kann. Dazu gehört, den Kunden über die Möglichkeiten, Energie einzusparen und Energie optimal zu nutzen, sowie über den möglichen Einsatz so genannter alternativer, umweltgemäßer Energieträger - insbesondere bei Neubau, Modernisierung, Sanierung und gewerblichen Investitionsvorhaben zu informieren. Der Energieberater analysiert die Bausubstanz, prüft die am Markt angebotenen Dämm- und Heizsysteme, stellt vergleichende Berechnungen an und erarbeitet ein individuelles Energiekonzept für das Gebäude.
Wer darf einen Energiepass ausstellen?
Folgende Gruppen sind berechtigt sein, den Energiepass auszustellen:
1) Bauvorlageberechtigte nach den Landesbauordnungen
2) Ausstellungsberechtigte für Energiebedarfsausweise nach §13 EnEV
3) Vor-Ort-Berater (BAFA)
4) Energieberater der Verbraucherzentralen
5) Gebäudeenergieberater im Handwerk
Wann müssen Energieausweise voraussichtlich ausgestellt werden?
Wenn Gebäude oder Gebäudeteile (Wohnungen, Nutzeinheiten) neu gebaut, verkauft, verpachtet oder vermietet oder geleast werden. Bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten muss nur dann ein Energieausweis ausgestellt werden, wenn im Zuge der Modernisierung eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, die eine kostengünstige Ausstellung des Ausweises ermöglicht. In öffentlichen Gebäuden (Rathäusern, Schulen, Krankenhäusern etc.) mit mehr als 1000 m² Nettogrundfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr muss ein Energieausweis ausgehängt werden. Ein Energieausweis gilt im Regelfall 10 Jahre. Für kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche müssen keine Energieausweise ausgestellt werden.Findet in einem Gebäude kein Nutzerwechsel statt und ergeben sich auch keine anderen Gründe, die zur Ausstellung verpflichten, besteht kein gesetzlicher Zwang einen Energieausweis auszustellen. Die Ausstellung von freiwilligen Energieausweisen z.B. zur Vorbereitung einer energetischen Modernisierung ist jedoch möglich. Der dena Energiepass darf nur von Fachleuten ausgestellt werden, die in der dena Ausstellerdatenbank registriert sind. Die Anmeldung erfolgt über ein Kontaktformular im Internet. Nach der Überprüfung der Qualifikation wird der Aussteller von der dena in der zentralen Datenbank freigeschaltet und erhält zudem ein Bestätigungsschreiben, mit dem er sich Gebäudebesitzern gegenüber als registrierter Aussteller ausweisen kann.