Letzte Woche wurde ich angesprochen mit der Frage: „Was bedeutet eigentlich dieses orangefarbene umrundete weiße Quadrat mit dem Ausrufezeichen auf dieser Flasche?“ Ich erklärte dem Unternehmer, dass es sich um die neue Kennzeichnung der Gefahrstoffe handelt. Der große Vorteil dieses neuen Systems: Es soll weltweit gelten.
Kein Chemiestudium nötig
Um sicher mit Gefahrstoffen umzugehen, muss man nicht Chemie studiert haben. In Handwerksbetrieben werden diese Stoffe schließlich nur angewendet und nicht hergestellt. Es ist aber wichtig, dass jeder, der einen Gefahrstoff in die Hand nehmen muss, weiß, was die jeweilige Kennzeichnung bedeutet. Dazu muss der Unternehmer die relevanten Informationen sammeln, verarbeiten und mitarbeitergerecht weitergeben. Wer sich noch nicht mit diesem Thema beschäftigt hat, sollte als Erstes eine Bestandsaufnahme seiner Gefahrstoffe machen, um einen Überblick zu erhalten, um welche Produkte es sich handelt. In der Gefahrstoffverordnung heißt es zu diesem Thema in § 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Satz (10): „Der Arbeitgeber hat ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen …“ Dieser Punkt kann eigentlich sehr einfach umgesetzt werden. Sie gehen einmal durch den ganzen Betrieb und schauen auf alle Verpackungen. Sehen Sie ein Produkt, welches eine Gefahrstoffkennzeichnung hat – ob alt oder neu –, schreiben Sie es einfach erst einmal auf.
Gefahrstoffverzeichnis erstellen
Zur Erleichterung der weiteren Schritte empfehle ich, auf ein Hilfsmittel der Bau-BG zurückzugreifen. In der Mediendatenbank können Sie die WINGIS-CD bestellen. Dieses Programm kennt sehr viele Produkte, welche im Unternehmen verwendet werden. Sie können damit sehr einfach ein Gefahrstoffverzeichnis fürs Unternehmen aufstellen. Wenn das Programm das verwendete Produkt kennt, zeigt es die relevanten Informationen an. Sie können sich anzeigen lassen, wie der Stoff gelagert, welche persönliche Schutzausrüstung getragen und welche technischen Maßnahmen beim Umgang eingesetzt werden müssen. Dabei ist das Thema persönliche Schutzausrüstung und hier speziell die richtigen Handschuhe sehr wichtig. Es gibt sehr viele Materialien, Dicken und Hersteller, allerdings keinen Handschuh, der gegen alle Gefahrstoffe gleichzeitig schützt.
Betriebsanweisung in wenigen Minuten
Weitere Forderungen der Gefahrstoffverordnung sind zum einen die Erstellung einer Betriebsanweisung und die Unterweisung der Mitarbeiter. Auch hier hilft das Programm der Bau-BG. Mit wenigen individuellen Angaben zum Betrieb und den speziellen Regelungen zur Entsorgung können Sie diese Anweisung innerhalb weniger Minuten erstellen. Und mit dieser Betriebsanweisung können Sie die Mitarbeiter unterweisen. Diese Betriebsanweisung gehört dahin, wo das Produkt gelagert ist. Also ausgehängt im Gefahrstofflager und, wenn die Mitarbeiter es auf der Baustelle verwenden, auch auf der Baustelle.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema können und sollten Sie auch kostenlos bei der Bau-BG erhalten. Einfach und bequem online bestellen im Bereich der Mediendatenbank Fachinfos – Gefahrstoffe. Hierzu eine kleine Aufstellung der wichtigsten Broschüren:
Gefahrstoffe am Bau
GHS – Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Im Bereich Verkehr und Transport die Broschüre Transport von Gefahrgütern.
Lassen Sie sich auch von Ihrem Betriebsarzt und/oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten.
Jens Möller ist Technischer Berater im Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Hessen. Er schreibt im DDH Experten Rat zum Thema Arbeitssicherheit.