Steildach 2011-04-12T00:00:00Z Grenzen erkennen

Die neue ZVDH-Fachinformation "Windlasten auf Dächern mit Dachziegel- und Dachsteindeckungen" fordert vom Verarbeiter ein Umdenken bei dem Verklammerungsgrad von Dächern. Zahlreiche Parameter wurden neu definiert und die Grenzen neu gesetzt. Teil 3* unserer Serie zeigt einen Blick auf die Details.

Die Windsogsicherung stellt nach der neuen Fachinformation generell höhere Anforderungen an die Verklammerung. Bei Objekten, die in höheren Windzonen (WZ) liegen, werden die Anforderungen nochmals deutlich komplexer.

Hohes Walmdach ohne Gruppe K-I

Als erstes Beispiel dient ein Mehrfamilien-Wohnhaus in WZ 3 (zum Beispiel in Oldenburg) mit einem zu beiden Seiten zwölf Grad geneigten Walmdach: Es ist elf Meter hoch und wie in dieser Region üblich mit einem 8er-Dachziegel/Dachstein eingedeckt. Aus der nebenstehenden Übersicht ist zu ersehen, dass die Windsogsicherung per vereinfachten Nachweis mit einer Ziegel-/Klammerkombination der Gruppe K-I grundsätzlich nicht möglich ist. Bei Einsatz einer K-II-Ziegel-/Klammerkombination sind Grate, Walme und Traufen 1 : 1 zu verklammern, der Firstbereich 1 : 2 und der Innenbereich 1 : 3. Dazu ist zu berücksichtigen, dass die Grat-, Trauf- und Firstbereiche neu geregelt sind. Insbesondere bei großen, mehrgeschossigen Mehrfamilienhäusern sind Grat-, Trauf- und Firstbereiche mit Breiten um drei oder gar vier Meter nach der neuen Fachinformation keine Seltenheit (siehe Teil 2 der Serie). In dem dargestellten Beispiel verringert eine K-III-Klammer den Verklammerungsgrad der Grate, Walme und Traufen von 1 : 1 auf 1 : 2. Das bedeutet in diesen insgesamt großen Dachbereichen eine erhebliche Reduzierung des Verklammerungsgrades.

Der Einzelnachweis per Berechnungstool (hier Koramic, Alegra 8), bei dem die IST-Werte der Ziegel-/Klammerkombination nach Prüfung gemäß DIN EN 14437 zu Grunde gelegt werden können, ergibt auch bei diesem Gebäude die günstigsten Werte. Bei Einsatz der gewählten K-III-Ziegel-/Klammerkombination (Sturmfix) sind Walme, Grate und Traufen jeweils 1 : 2 zu verklammern, die Firste nur noch 1 : 3 und die Innenbereiche überhaupt nicht.

Pultdach extrem nur K-III

Komplexer ist das folgende Beispiel. Es geht um ein 13 Meter hohes Pultdach mit 22 Grad Dachneigung in WZ 3. Es könnte beispielsweise in Flensburg liegen. Die nebenstehende Übersicht zeigt, dass ein solches Dach, gedeckt mit 8er-Dachziegeln oder Dachsteinen per vereinfachten Nachweis mit einer K-I- und K-II-Ziegel-/Klammerkombination nicht ausführbar ist. Erst die Gruppe K-III sichert den vereinfachten Nachweis per Tabelle. Und auch hier verschafft der Einzelnachweis eine weitere Erleichterung. Übrigens: Bei einer Verklammerung von 1 : 2 (1), 1 : 3 (2), 1 : 2 (3) und 1 : 2 (4) macht es unter Umständen Sinn, der Einfachheit halber das ganze Dach 1 : 2 zu verklammern. Auf diese Weise werden Einteilungs- und Verarbeitungsfehler minimiert.

Zusammengesetzte Dächer in der Ausführung

Dachgeometrien, die nicht dem klassischen Sattel-, Pult- oder Walmdach entsprechen, gilt es als zusammengesetzte oder reduzierte Dachflächen zu betrachten. Ein Zeltdach ist zum Beispiel ein Walmdach ohne Firstabschnitt. Entsprechend der Logik eines Walmdaches sind bei einem Zeltdach alle vier Dachflächen Walmflächen. Sie sind entsprechend hoch belastet. Ähnliches gilt für Mansarddächer. Sie bestehen im Prinzip aus einer steilen Dachfläche (fast Wand), und oberhalb des Mansardknickes aus einem Walmdach. Die klassische Mansardfläche ist durchweg steiler als 65 Grad, sodass laut Fachregel jeder Dachziegel mechanisch zu befestigen ist. Die Ausnahme von der Regel bildet eine Systemklammer, die mit einer Befestigung zwei Dachziegel sichert. Bei Einsatz dieses Systems reicht demzufolge eine 1 : 2-Verklammerung auch bei Dachneigungen über 65 Grad. Das oberhalb der Mansardfläche beginnende Dach wird mit der Dachneigung des Oberdaches und der Traufhöhe des Mansardnickes als eigenständiges Walmdach betrachtet. Alle Kehlbereiche in zusammengesetzten Dachflächen sind grundsätzlich jeweils mindestens einen Meter breit und so zu verklammern wie die hoch belasteten Ortgänge, Grate und Walme.

Jürgen Henrich, Dirk Kühne, Gerard Halama

Den ausführlichen Artikel lesen Sie in Ausgabe DDH 08|2011.

zuletzt editiert am 24. Februar 2021
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