Steildach 2009-09-15T00:00:00Z Größer bemessen

Zur Bemessung von Wasserablaufsystemen gibt es neue Normen. Auszüge aus einem Fachaufsatz des Autors informieren Sie über die wesentlichen Neuerungen bei innen liegenden Rinnen.

In der Vergangenheit wurden Dachrinnen nach DIN 18460 auf einer stark vereinfachenden Grundlage bemessen. Diese Norm wurde mit Veröffentlichung von DIN EN 12056-3 (2001-01)Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden - Dachentwässerung, Planung und Bemessung" zurückgezogen. Jetzt muss für jede Form der Rinnenentwässerung egal ob vorgehängt oder innen liegend - ein präziser hydraulischer Nachweis der Leistungsfähigkeit für am Gebäudestandort zu erwartende Regenereignisse geführt werden Mit DIN EN 12056-3 wird in Deutschland erstmalig eine Bemessung von Rinnensystemen auf hydraulischer Grundlage gefordert. Insbesondere die hydraulische Fehlbemessung von innen liegenden Rinnen war in der Vergangenheit häufig Ursache von erheblichen Bauschäden. Das Problem der DIN EN 12056-3 ist aber darin zu sehen, dass sie inhaltlich nur für den Geübten und auch dann nur nach längerem Studium verständlich ist. Dadurch ist dieser Teil der DIN EN 12056 für eine praxisorientierte Anwendung wenig geeignet. Aus diesem Grunde soll in Deutschland die praxisorientierte Umsetzung der Rinnenbemessung aus DIN EN 12056-3 zunächst unter Verwendung einer Fachinformation vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) in Verbindung mit DIN 1986-100 erfolgen.

Berechnungsregenspenden zu klein

Insbesondere bei der Entwässerung von großen Dachflächen im Hallen- und Industriebau ist in der jüngeren Vergangenheit ein Gefährdungspotenzial durch zu gering gewählte Berechnungsregenspenden deutlich geworden. Bereits DIN 1986-2 (1995) enthielt aus diesem Grunde differenziertere Festlegungen zu den jeweiligen Abschnitten einer Regenentwässerungsanlage. Ab diesem Zeitpunkt muss für die Bemessung von Leitungen und Bauteilen der Entwässerungsanlage ein Regenereignis verwendet werden, das auf Grundlage statistischer Erhebungen ermittelt wurde.

In DIN 1986-100 wird gefordert, dass eine Überlastung der Leitungsanlage sowie die Überflutung der Dachfläche durch geeignete Maßnahmen, wie dem Einbau von Notüberläufen, der Begrenzung des Überdrucks in Freispiegelleitungen usw. zur Vermeidung von Schäden zu begrenzen ist. Bei Dachkonstruktionen mit innen liegenden Rinnenentwässerungen und Flachdächern in Leichtbauweise, zum Beispiel Trapezblechdächer, müssen daher Notentwässerungen mit freiem Auslauf auf schadlos überflutbare Grundstücksflächen vorgesehen werden.

Nach innen in die Entwässerungsanlage abgeführte Notüberläufe, zum Beispiel über Sicherheitsrinnen oder durch Einsatz der doppelten Anzahl der erforderlichen Abläufe usw., sind in Ausnahmefällen nur noch dann zugelassen, wenn das nachfolgende Entwässerungskonzept geplante Rückhaltemaßnahmen auf dem Grundstück beinhaltet (Versickerungs- oder Regenwassernutzungsanlagen, Überflutung nicht gefährdeter Flächen, Rückhaltebecken u.a.m.) und die nachfolgende Leitungsanlage einer rechnerischen Überlastungsprüfung unterzogen wurde (siehe auch DIN 1986-100).

Notüberläufe, die an das Entwässerungssystem angeschlossen sind, bieten keinen vergleichbaren Schutz wie freie Überläufe, da zum Beispiel bei einem Gewitterereignis die vorhandenen Abläufe teilweise oder vollständig durch Hagelkörner blockiert werden können oder auch aus anderen Gründen die Ableitung in das Entwässerungssystem begrenzt sein kann.Entwässerungs- und Notüberlaufsysteme müssen gemeinsam mindestens das am Gebäudestandort über fünf Minuten zu erwartende Jahrhundertregenereignis entwässern können. Das Mindestabflussvermögen der Notentwässerung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Jahrhundertregen und dem maximalen Abflussvermögen des Dachentwässerungssystems.

Die Entwässerung geneigter Dachkonstruktionen in nicht dicht eingebundene, innen liegende Rinnen hat in der Vergangenheit immer wieder Probleme bereitet, da entweder die Rinnen nicht ausreichend bemessen und/oder Notüberläufe nicht vorgesehen waren.

Grundsätzlich gilt: Innen liegende Rinnen müssen über eine Notentwässerung verfügen. Der Notab- oder Notüberlauf aus der Notentwässerung muss auf schadlos überflutbare Grundstücksflächen geleitet werden. Eine innen liegende Rinne muss für die Bemessung in "funktionale Schichten" eingeteilt werden.

Schicht 1: In ihr müssen die Regenereignisse bis zum Berechnungsregen entwässert werden können. Diese Schicht wird in der Höhe durch das Rinnenkopfstück begrenzt.

Schicht 2: In dieser Schicht mit der Sollwassertiefe WNot muss die Notentwässerung über Notüberläufe in den Rinnenstirn- oder Längsseiten bzw. über ein verrohrtes Notablaufsystem erfolgen können.

Schicht 3: Oberhalb der zweiten Rinnenschicht muss ein Rinnenfreibord (dritte Schicht) vorgehalten werden (DIN EN 12056-3, Tabelle 5).

Die konstruktive Gesamttiefe einer innen liegenden Rinne "Z" ergibt sich aus der Addition der einzelnen Schichttiefen.

Prof. Bernd Rickmann

Themenfeld Metall

zuletzt editiert am 11. Dezember 2020