News 2010-04-27T00:00:00Z Grünes Licht für Meister-BAföG

Nach dem Bundestag am 12.02.2009 hat am 30.6.09 auch der Bundesrat dem Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG bzw. Meister-BAföG) zugestimmt und damit den Weg für deutliche Verbesserungen des AFBG freigemacht. Das "Meister-BAföG" (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert die Gründung von Existenzen.

Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung - grundsätzlich in allen Berufsbereichen, einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird. Sei es Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht. Eine Altergrenze besteht nicht.

Positive Reaktionen aus dem Handwerk

In erste Reaktionen aus dem Handwerk wird die Verabschiedung begrüßt:

Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle geht davon aus, dass die Zahl der Bezieher in den nächsten Jahren deutlich steigen wird. Von attraktiveren Förderkonditionen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) profitieren Meisterschüler sowie Teilnehmer vergleichbarer Kurse, etwa zum Fachwirt oder Techniker. Gesellen erhalten so deutlich mehr Sicherheit beim nächsten Karriereschritt in ihre berufliche Zukunft. "Diese Anpassung war überfällig", sagte Möhrle. Er erhofft sich einen erkennbaren Motivationsschub für angehende Handwerksmeister. Im Handwerk, betonte Möhrle, sei die Quote derer, die sich später selbstständig machen und Arbeitsplätze schaffen besonders hoch. Hier biete das neue Meister-Bafög nun größere Anreize.

So kann künftig die Förderung auch in Anspruch genommen werden, wenn bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert wurde. Bislang wurde nur die erste Aufstiegsfortbildung gefördert. Zudem ist eine Leistungskomponente für diejenigen eingebaut, die eine Fortbildung bestanden haben: Bei erfolgreich abgelegter Prüfung werden 25 Prozent des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.

Durch die neuen Regelungen werden insbesondere Familien in Zukunft noch stärker finanziell unterstützt. Aber auch für Existenzgründer gibt es Verbesserungen: Wer sich innerhalb von drei Jahren nach der Prüfung selbstständig macht und mindestens einen Mitarbeiter oder Auszubildenden einstellt, wird mit einem Darlehensteilerlass von 33 Prozent belohnt. Der Erlass verdoppelt sich für einen weiteren Beschäftigten. Bislang gab es erst ab zwei Einstellungen einen Darlehenserlass.

zuletzt editiert am 24. Februar 2021
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