Marokko, Spanien, Fell bei Trier – das sind die Stationen von Youssef Berhil, der bei Dachdecker Bouteau als Helfer arbeitet. Er würde gerne eine Lehre machen, wenn da nicht die Probleme mit der Ausländerbehörde wären.
Knackpunkt ist der Sprachnachweis
Der Sachbearbeiter seiner zuständigen Kreisverwaltung Trier-Saarburg räumt auf telefonische Anfrage allerdings ein, dass die Bestimmungen in den letzten Jahren verschärft wurden. Wenn der Antragsteller drei Jahre verheiratet ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Das wäre bei Berhil erst Anfang 2016 der Fall, dann ist er in Deutschland drei Jahre verheiratet. Zudem muss er hierfür einen Sprachnachweis erbringen, der sich B1 nennt. Früher genügte es, wenn sich der Immigrant einigermaßen verständigen konnte. Aktuell muss er einen schriftlichen Nachweis erbringen. Und so muss Youssef alle drei Jahre zum Amt, um seine Aufenthaltsgenehmigung bitten und irgendwie beweisen, dass er nicht in einer Scheinehe lebt.

Ziel ist auf jeden Fall die Gesellenprüfung. Bouteau: „Er soll noch einige Jahre bei uns arbeiten und dann auf jeden Fall seinen Gesellenbrief ablegen. Schon jetzt besucht er viele Weiterbildungen, ist interessiert, verlässlich und passt mit seiner Art gut ins Team.“ Und er macht aus der Not eine Tugend: Youssef lernt besonders gerne mit den Augen.
Johannes Messer
Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in DDH 21.2015