News 2010-04-30T00:00:00Z Keine Aufweichung des Konjunkturpakets

Bauwirtschaft. Rechtzeitig zu Beginn der neuen Sitzungswoche des Deutschen Bundestages, in der das summenbezogene Zusätzlichkeitskriterium im Zukunftsinvestitionsgesetz durch die Hintertür des "Gesetzes zur Abschaffung des Finanzplanungsrates" gestrichen werden soll, äußert sich hierzu der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider.

Schneider wies daraufhin, dass mit Ersatzbaumaßnahmen nicht nur die Energieeffizienz des Gebäudes erhöht werde, sondern auch die Anpassung an heutigen Wohnkomfort und Wohnstandard einhergehe. Auch das städtebauliche Umfeld profitiere von solchen Maßnahmen. Darüber hinaus forderte Schneider, auf die Fortschreibung der EnEV 2009 in Richtung EnEV 2012 zu verzichten und zunächst die Wirkung der EnEV 2009 abzuwarten und zu evaluieren. "Denn so manche Zurückhaltung der potenziellen Investoren dürfte auch daher resultieren, dass man lieber abwartet, was noch kommt, bevor man das vermeintlich Falsche macht."

Dr. Alexander Renner vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, machte zu Beginn seines Vortrages deutlich, dass sich Klimaschutz nicht allein durch gesetzliche Maßnahmen erzwingen lässt, sondern es bedarf eines Dreiklangs aus Ordnungsrecht, geförderten Maßnahmen sowie Informationen der Bürger. Die Energieeinsparverordnung fordert in diesem Sinne lediglich einen Mindeststandard, der in wirtschaftlich vertretbarem Maße umsetzbar ist. Wer mehr tun möchte, erhält eine Förderung. "Diese Politik hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass seit 1990 der Energiebedarf der Haushalte um rund 22 % zurückgegangen ist. Bis 2020 wollen wir in Deutschland insgesamt 40 % einsparen. Dies gelingt nur, wenn auch der Anteil der erneuerbaren Energien entsprechend erhöht wird." So Renner. Hans Ehrhorn vom Fraunhofer Institut für Bauphysik ging in seinem Beitrag über die DIN 18599 im Wohnungsbau der Frage nach, wie viel Vereinfachung noch möglich ist und welche Komplexität nötig bleibt. Denn Planern und Architekten bereitet die energetische Berechnung nach der DIN 18599 erhebliche Probleme. In der Bauausführung ist es schier unmöglich, eine 800-seitige Norm fachgerecht zu berücksichtigen.

Daher fordert die Praxis Vereinfachungen und stellt angesichts der Unterschiede zwischen Bedarfs- und Verbrauchsergebnissen die Frage, wie genau ein Bemessungssystem sein muss. "Bei den verständlichen Forderungen nach einer Vereinfachung muss auch die Technologieoffenheit berücksichtigt werden. Insofern beschreibt die Norm den richtigen Ansatz. Über Vereinfachungen werde derzeit dennoch im Normenausschuss nachgedacht. Im europäischen Vergleich nimmt Deutschland eine Vorreiterrolle ein, die uns letztendlich auch einen Wettbewerbsvorteil einbringt." Erläuterte Ehrhorn seinen Standpunkt. "Die Energieeinsparverordnung fordert zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung einen erforderlichen Mindestluftwechsel, der in den Gebäuden sichergestellt werden muss. Insofern ist es besonders bei Neubauten sinnvoll, eine Lüftungsanlage einzubauen." Zu diesem Schluss kam Claus Händel vom Fachinstitut für Gebäude-Klima e.V. Insgesamt gab das Kongressprogramm einen sehr guten Überblick über die künftigen Ziele der Bundesregierung hinsichtlich Klimaschutz und Energieeinsparung im Gebäudebereich. "Da Deutschland an der Spitze der europäischen Anstrengungen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich steht, werden Kontroll- und Qualitätssicherungssysteme derzeit nicht für erforderlich gehalten. Sie hemmen Investitionsentscheidungen und binden finanzielle Mittel, die sinnvollerweise in energiesparende Maßnahmen investiert werden sollten, anstelle in auszufüllendes Papier und administrative Strukturen." Dieses Fazit zog der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider zum Ende des Kongresses.

Zurück zu den

News

.

zuletzt editiert am 24. Februar 2021
Newsletter