Seit Jahresbeginn ist nun der lang geforderte Steuerbonus für energetische Sanierungen in Kraft getreten, fast zeitgleich hat die KfW ihre Mittel erhöht. Die sachkundige Beratung für den sanierungswilligen Bauherrn wird immer komplexer. Wir haben dazu den gerade im Amt bestätigten ZVDH-Vizepräsidenten Michael Zimmermann befragt, der seit Februar den Bereich Fachtechnik verantwortet.
KfW oder Steuerbonus: Was raten Sie aktuell Ihren Kunden bei Anfragen zur energetischen Sanierung?
Ich sehe die Förderungen nie losgelöst, sondern immer im Kontext der Gesamtaufgabenstellung. Bei Sanierungen gibt es für mich die Pflicht und die Kür. Die Pflicht ist die EnEV und für die Kür stehen mittlerweile zwei unterschiedliche Maßnahmenpakete zur Verfügung: die KfW-Förderung und der Steuerbonus. Es sollte meiner Meinung nach also immer von Fall zu Fall entschieden werden, welche Art der Förderung mehr Sinn macht.
Was muss denn grundsätzlich an technischen Vorgaben berücksichtigt werden?
Grundsätzlich gibt es bei der energetischen Sanierungen nach der EnEV 2014 folgendes zu beachten: Der Wärmedurchgangskoeffizient, also U-Wert, darf nach Steildachsanierungen und nach Sanierungen von Wand und Fassade maximal 0,24 W/(m² · K) und bei Flachdachsanierungen maximal 0,20 W/(m² · K) betragen. Die Sonderregelung mit der Vollsparrendämmung lassen wir hier mal außen vor. Diese Werte sind seit Jahren unverändert geblieben. Betrachten wir daher mal unter praktischen Bedingungen die einzelnen Dämmstoffdicken bei den verschiedenen Anforderungen nach dem „Bierdeckelprinzip“, legen die Wärmeleitzahl 0,032 zugrunde und teilen diesen durch den gewünschten U-Wert. Wärmeübergangswiderstände und Sparrenanteile sowie vorhandene Deckenbekleidungen lassen wir der Einfachheit halber einmal weg.
Voraussetzung für diese Förderung ist, dass nach der Sanierung die U-Werte der Dachflächen 0,14, bei Gauben 0,20 und bei Dachflächenfenster 1,00 W/(m² · K) als Maximalwerte betragen. Das bedeutet, dass bei KfW-Sanierungen von Steildächern die Wärmedämmung circa 9 bis 10 cm, bei Flachdächern circa 7 cm und bei der Wärmedämmung von Gauben circa 2 cm stärker als bei dem Standard-EnEV-Dach sein muss.
Welche Fördermaßnahmen gibt es denn konkret bei der KfW?
Im Rahmen der energetischen Sanierung bietet die KfW zwei Programme an: das KfW Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen. Ab dem 24.01.2020 wurden die Förderbedingungen leicht angepasst. Der Tilgungszuschuss hat sich bei der energetischen Sanierung bei Wohngebäuden auf 12,5 % erhöht, der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf 120.000 Euro. Im übrigen bin ich mir sicher, dass die KfW ohne den Steuerbonus ihre Förderung nicht erhöht hätte. Die technische und wirtschaftliche Machbarkeit sowie die Umsetzung auf der Baustelle müssen aber von einem Energie-Effizienz-Experten bestätigt werden. Das ist die Voraussetzung für die Auszahlung der KfW-Förderung. Die Kosten für den Energieberater werden auch mit 50 % gefördert – bis zu 4.000 Euro. Dafür übernimmt der Energieberater auch die Verantwortung gegenüber der KfW.
Was bedeutet der Steuerbonus konkret?
Es können bis zu 40.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. Geltend gemacht werden kann der Steuerbonus von Eigentümern, deren Haus oder Wohnung bei Beginn der Maßnahmen älter als zehn Jahre ist und die ihr Haus oder die Wohnung selbst bewohnen. Steuerpflichtige können die Sanierungskosten dann erstmals in dem Kalenderjahr geltend machen, in dem die Sanierung abgeschlossen wird. Ermäßigt wird die Einkommensteuer in diesem ersten wie auch im zweiten Kalenderjahr um je 7 % der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um je 14.000 Euro. Im dritten Kalenderj...
Den kompletten Beitrag lesen Sie in DDH 08/2020.
